checken können? Ich glaube, es gibt verschiedene Wege, die man prüfen muss, um tatsächlich einen Fortschritt zu erreichen.
Wir Grünen werden dem auf Grund des Fortschrittes in dieser
sehr heiklen Materie zustimmen, weil wir glauben, dass es eben ein sehr großer
Fortschritt ist – ein Fortschritt, der uns und unsere Grundwerte im Wesen
trifft, nämlich die Autonomie des Menschen. Um aber genau in den Bereichen
Registrierung und Kosten voranzukommen, werden wir heute einen
Entschließungsantrag mit einbringen, der de facto auch die Evaluierung, die
weitere Vorgangsweise und die Verbesserung der Umsetzung dieser vorliegenden
Gesetzesmaterie regelt. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)
12.56
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Kampl. – Bitte.
12.56
Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geschätzte Frau Bundesminister Gastinger! Sehr geschätzte Frau Bundesminister Rauch-Kallat! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Mit diesem Gesetz sollen die Inhalte der Patientenverfügungen, die letzten Endes den Patienten zugute kommen, neu geregelt werden. Ich bin bei der letzten Sitzung, bei der 732. Sitzung, schon kurz auf diese Problematik eingegangen und habe die Situation in Kärnten und die dazugehörigen Unterlagen erläutert, aber ich möchte heute so wie auch meine Kollegen die Situation nochmals etwas näher beleuchten.
Ausgenommen ist in diesem Gesetz die Sterbehilfe, die auch auf Wunsch des Patienten in Österreich verboten bleibt. Der Justizausschuss beschloss mit Stimmenmehrheit folgende Regelungen:
Regelung zur Durchführung von Sondenernährung, Regelung zur Einschätzung des Zustandes des Patienten durch den Arzt, Regelung der Rechtsfolgen. Die Rechtsberatung bleibt ausschließlich Rechtsanwälten und Notaren vorbehalten. Offen ist die Kostenbeteiligung beziehungsweise die Lage von sozialen Fällen.
Leider, sehr geehrte Frau Bundesminister, ist man auf die Bedenken der Länder und Fachleute nicht ganz eingegangen. Das Bundesland Kärnten hat teilweise andere Überlegungen beziehungsweise die Bedenken zu Patientenrechten und Kosten schriftlich eingebracht. Auch werden nach wie vor die Mehrkosten von jährlich etwa 70 000 € vom Bundesland Kärnten allein für etwa 1 200 bis 1 500 Personen aufgebracht werden müssen.
Meines Wissens sind die neuen gesetzlichen Regelungen nicht
mit der Bundessachwalterschaft beziehungsweise deren Obmann Dr. Bachinger
und der Stellungnahme des Landes Kärnten vereinbar. Aber mit dem heutigen
Entschließungsantrag, den Kollege Edgar Mayer einbringen wird, nach dem nach
drei Jahren über das Patientenverfügungs-Gesetz ein Bericht vorzulegen ist und
dann eine weitere gesetzliche Grundlage zu finden sein wird, können wir dem
heute vorliegenden Gesetzentwurf die Zustimmung geben. – Danke. (Beifall
des Bundesrates Mitterer und bei der ÖVP.)
12.59
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Frau Bundesminister Mag. Gastinger. – Bitte.
12.59
Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Es wurde von meinen Vorrednern bereits mehrfach angesprochen, dass wir es hier mit einer sehr sensiblen Rechts-
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite