arlberger gläubige Menschen sind. (Widerspruch bei ÖVP und SPÖ.) Auf jeden Fall, auf jeden Fall! Da liegen wir im EU-Vergleich weit vorne! Weit vorne!
De facto wird man sich der Inanspruchnahme der Patientenvertretung in der Praxis kaum entziehen können. Ein Lösungsansatz wäre, anstatt einer unumgänglichen Personalaufstockung, eben nur im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten die Errichtung einer Patientenverfügung zu ermöglichen. Dies entspricht allerdings nicht den Vorstellungen des Landes Vorarlberg von Bürgerbetreuung und Bürgerservice.
Ich darf deshalb folgenden Entschließungsantrag einbringen, der von allen Fraktionen getragen wird:
Entschließungsantrag
der Bundesräte Edgar Mayer, Prof. Albrecht Konecny, Dr. Ruperta Lichtenecker, Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen
Der Bundesrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen und die Bundesministerin für Justiz werden ersucht, dem Bundesrat nach Ablauf von drei Jahren nach In-Kraft-Treten des Patientenverfügungs-Gesetzes einen Bericht über die rechtlichen, ethischen und faktischen Erfahrungen aller betroffenen Stellen, insbesondere auch der Gerichte und unter Berücksichtigung allfälliger Stellungnahmen der Patientenanwaltschaften sowie über allfällige mit der Errichtung von Patientenverfügungen verbundene Kosten vorzulegen. Dabei soll auch dargestellt werden, in welchem Ausmaß in den einzelnen Ländern rechtskundige MitarbeiterInnen der Patientenvertretungen für die Errichtung von Patientenverfügungen herangezogen wurden.
*****
Ich darf diesen Entschließungsantrag dem Präsidium überreichen – ich hoffe, er ist ausreichend unterstützt. Es soll aber auch kein Präjudiz sein für eine Wiederwahl, denn in drei Jahren kann sich unter Umständen auch einiges anderes ergeben in diesem Hohen Haus, das wissen wir ja.
Es ist ein gutes Gesetz – Kollege Klug hat es ja gesagt –, trotzdem hoffe ich, dass mit dieser Patientenverfügung entsprechend sensibel, sorgsam umgegangen wird und sie ein probates Mittel für das Sterben in Würde und somit kein Wunschprogramm für begünstigte Erbberechtigte ist. Wir werden deshalb aus Vorarlberger Sicht diesem Gesetz zustimmen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei den Bundesräten Ing. Kampl und Mitterer.)
13.18
Vizepräsidentin Anna Elisabeth
Haselbach: Der von den
Bundesräten Mayer, Konecny, Lichtenecker, Weiss, Kolleginnen und
Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend das Bundesgesetz über
Patientenverfügungen ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Ich bitte jetzt
Frau Bundesministerin Rauch-Kallat, das Wort zu ergreifen.
13.18
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Vorsitzende! Frau Bundesministerin! Hoher Bundesrat! Lassen Sie mich ganz kurz noch zu diesem Gesetzesantrag, der heute hier zur Abstimmung steht, Stellung nehmen. Er hat ja eine lange Geschichte, eine Geschichte, die daraus resultiert, dass Österreich ent-
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