Bundesrat Helmut Wiesenegg (SPÖ, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine geschätzten, lieben Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich in den Tagesordnungspunkt 11 einsteige, bin ich eigentlich nicht unglücklich darüber, dass die Präsidiale – und man sieht, wie wichtig sie ist – mir die Möglichkeit gibt, an einem Beispiel auf die journalistische Freiheit einzugehen.
Unglücklich bin ich jedoch darüber, dass mit dem politischen Transport über die Alpen diese journalistische Freiheit hier in dieses Haus gelangt ist. Ich bin dafür bekannt, geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses, dass ich ein Verfechter der journalistischen Freiheit bin, kenne daher ganz besonders gut und richtig das Spannungsfeld der Formulierung, weiß, wer als Verfasser von abgedruckten journalistischen Freiheiten auftritt, und kann das also gut nachvollziehen.
Meine geschätzten Damen und Herren! Der Bericht in den „Außerferner Nachrichten“ über meine Diskussion mit Schülern des Bundesrealgymnasiums gibt leider nicht ganz die Kritik der jungen Menschen wieder. In der Diskussion bezogen sich die Jungen auf jene Vorfälle, mit denen der Bundesrat, ganz besonders in der letzten Vergangenheit, unangenehme Aufmerksamkeit erregt hat. Dies gipfelte dann in der Frage, ob man ihn nicht besser abschaffen sollte.
Geschätzte Damen und Herren! In meiner Antwort versuchte ich, nicht die Verursacher dieser Vorfälle in Schutz zu nehmen, sondern darauf hinzuweisen, dass trotz des Fehlverhaltens einzelner Bundesräte – Fehlverhalten, wie es dies wohl überall gibt – die Körperschaft Bundesrat selbst eine sehr wichtige Aufgabe erfüllt. Ich habe mich bemüht, die wichtigen Aufgaben des Bundesrates und seiner Stellung in der Verfassung auch darzustellen.
Mein Damen und Herren! Die Ausdrucksweise meiner geschätzten Gesprächspartnerinnen und -partner war offen und sehr direkt, wie sie es eben bei jungen Menschen ist. Um daher in diesem Gespräch verstanden zu werden, habe ich mich auch ein wenig angepasst. (Heiterkeit.)
Natürlich hat die Bezeichnung „Holzköpfe“ in diesem Zusammenhang eine andere Bedeutung als – und darauf lege ich Wert – in einer Debatte zwischen Politikern. Nichtsdestoweniger ist es mir sehr wichtig, geschätzte Freunde, dass es weder von den Diskutanten noch von jemand anderem die Absicht war, irgendeinen Kollegen im Bundesrat in irgendeiner Weise zu beleidigen oder herabzuwürdigen.
Meine geschätzten Damen und Herren! Vielleicht trägt meine Ansicht dazu bei, uns doch wieder einmal daran zu erinnern, dass wir alle das Beste wollen.
Ich komme nun zum Tageordnungspunkt 11, bei dem ich meine – und es passt gut dazu –, dass in Tirol und im westlichen Österreich ein doch ein wenig raueres Klima und härtere Witterungsbedingungen herrschen. Daher sind wir, besonders im Westen Tirols, wo es nirgends solch hohe Passübergänge gibt, sehr froh darüber, dass es jetzt auch dieses Gesetz, dieses Bundesgesetz gibt.
Ich werde diesem Bundesgesetz, da ich direkt und unmittelbar an der Linie dieser Konfrontation stehe, die volle Zustimmung geben. Nur, meine geschätzten Damen und Herren, würde ich mir wünschen, dass es möglich wäre, eine Änderung in diesem Gesetz dahin gehend herbeizuführen, dass die Winterreifenpflicht nicht mit dem 15. November beginnt und am 15. März endet, denn besonders das heurige Jahr hat deutlich gezeigt, wie wichtig es wäre, dies zumindest bis zum 15. April auszudehnen.
Ich weiß, dass die Länder die Möglichkeit haben, dies zu machen, aber immer wieder im jeweiligen Anlass- und Akutfall. Wenn es gesetzlich geregelt wäre, dass dies einen
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