Ich kritisiere massiv – ich habe das auch schon im Ausschuss getan –, dass die Opposition nicht nur in der letzten Ausschussrunde sozusagen ein Stellungnahmeverfahren eingeleitet hat, in dem noch einmal eine Reihe von Institutionen zu Wort gekommen sind, sondern jetzt sogar dazu übergegangen ist, Einspruch gegen diesen Gesetzesbeschluss zu erheben. Das ist insbesondere deswegen zu kritisieren, weil die Unsicherheit, die infolge des EuGH-Urteils ohnehin schon gegeben ist, dadurch sicherlich nicht vermindert wird, sondern in ihrem Fortbestehen gefördert wird.
Meine Damen und Herren! Wenn man eine Regelung will, dann muss man eine solche auch auf den Tisch legen. Ich habe es schon im Ausschuss gesagt: Wenn die Opposition darauf beharrt, diese Regelung abzulehnen, dann soll sie doch mit der Mehrheit in diesem Hohen Hause eine Alternative vorlegen und dann soll sie auch sagen: Nein, dieser Regelung können wir nicht zustimmen, wir legen aber mit der Mehrheit – und Rot und Grün haben die Mehrheit in diesem Hause – eine alternative Regelung vor!
Eine alternative Lösung sind Sie jedoch schuldig geblieben!
Sie können sich auch nicht darauf berufen – wie Sie das im Ausschuss getan
haben –, dass Sie „nicht die Suppe der Regierung auslöffeln“ möchten. Sie
müssen sich schon dessen bewusst sein: Wenn Sie diese Regelung jetzt ablehnen,
dann gibt es keine andere beziehungsweise tritt eine Regelung erst verspätet in
Kraft! (Beifall bei der ÖVP.)
Das ist das Wesentliche, und daher muss ich sagen, dass ich die Haltung der Opposition in diesem Punkt überhaupt nicht verstehe.
Aus diesem Grunde bringe ich folgenden Antrag ein:
Antrag
gemäß § 43 GO-BR der Bundesräte Mag. Baier, Kolleginnen und Kollegen, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (752/A und 1308 d.B. sowie 7475/BR d.B. und 7501/BR d.B.), keinen Einspruch zu erheben
Der Bundesrat wolle beschließen:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (752/A und 1308 d.B. sowie 7475/BR d.B. und 7501/BR d.B.), wird kein Einspruch erhoben.
*****
Ich appelliere eindringlich an die Opposition – da ja
auch die große Mehrheit jener Institutionen, die Sie im Stellungnahmeverfahren
befragt haben, dem zugestimmt hat –, darüber nachzudenken, ob sie nicht
doch diesem Antrag zustimmen sollte, um damit Klarheit und Sicherheit für die
jungen Menschen, für die Schülerinnen und Schüler Österreichs herbeizuführen! (Beifall
bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)
16.19
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Der Antrag der Bundesräte Mag. Baier Kolleginnen und Kollegen ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Neuwirth. – Bitte.
16.20
Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! – Sehr geehrter Herr Kollege Baier, ich war jetzt wirklich schon gespannt, denn nach den Ankündigungen und Dro-
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