Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 119

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Ich kritisiere massiv – ich habe das auch schon im Ausschuss getan –, dass die Oppo­sition nicht nur in der letzten Ausschussrunde sozusagen ein Stellungnahmeverfahren eingeleitet hat, in dem noch einmal eine Reihe von Institutionen zu Wort gekommen sind, sondern jetzt sogar dazu übergegangen ist, Einspruch gegen diesen Gesetzesbe­schluss zu erheben. Das ist insbesondere deswegen zu kritisieren, weil die Unsicher­heit, die infolge des EuGH-Urteils ohnehin schon gegeben ist, dadurch sicherlich nicht vermindert wird, sondern in ihrem Fortbestehen gefördert wird.

Meine Damen und Herren! Wenn man eine Regelung will, dann muss man eine solche auch auf den Tisch legen. Ich habe es schon im Ausschuss gesagt: Wenn die Opposi­tion darauf beharrt, diese Regelung abzulehnen, dann soll sie doch mit der Mehrheit in diesem Hohen Hause eine Alternative vorlegen und dann soll sie auch sagen: Nein, dieser Regelung können wir nicht zustimmen, wir legen aber mit der Mehrheit – und Rot und Grün haben die Mehrheit in diesem Hause – eine alternative Regelung vor!

Eine alternative Lösung sind Sie jedoch schuldig geblieben! Sie können sich auch nicht darauf berufen – wie Sie das im Ausschuss getan haben –, dass Sie „nicht die Suppe der Regierung auslöffeln“ möchten. Sie müssen sich schon dessen bewusst sein: Wenn Sie diese Regelung jetzt ablehnen, dann gibt es keine andere beziehungsweise tritt eine Regelung erst verspätet in Kraft! (Beifall bei der ÖVP.)

Das ist das Wesentliche, und daher muss ich sagen, dass ich die Haltung der Opposi­tion in diesem Punkt überhaupt nicht verstehe.

Aus diesem Grunde bringe ich folgenden Antrag ein:

Antrag

gemäß § 43 GO-BR der Bundesräte Mag. Baier, Kolleginnen und Kollegen, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (752/A und 1308 d.B. sowie 7475/BR d.B. und 7501/BR d.B.), keinen Einspruch zu erheben

Der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (752/A und 1308 d.B. sowie 7475/BR d.B. und 7501/BR d.B.), wird kein Einspruch erhoben.

*****

Ich appelliere eindringlich an die Opposition – da ja auch die große Mehrheit jener In­stitutionen, die Sie im Stellungnahmeverfahren befragt haben, dem zugestimmt hat –, darüber nachzudenken, ob sie nicht doch diesem Antrag zustimmen sollte, um damit Klarheit und Sicherheit für die jungen Menschen, für die Schülerinnen und Schüler Ös­terreichs herbeizuführen! (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

16.19


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Der Antrag der Bundesräte Mag. Baier Kolleginnen und Kollegen ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Neuwirth. – Bitte.

 


16.20.22

Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! – Sehr geehrter Herr Kollege Baier, ich war jetzt wirklich schon gespannt, denn nach den Ankündigungen und Dro-


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