Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 118

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derum 75 Prozent für die Inhaber von österreichischen Reifeprüfungszeugnissen; die übrigen 5 Prozent sind für Nicht-EU-Bürger vorgesehen.

Gleichzeitig, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wurde die Zahl der Studienplätze in den beiden Studienrichtungen Human- und Zahnmedizin von 1 250 auf 1 500 ange­hoben. 75 Prozent von zukünftig 1 500 Studienplätzen entsprechen dem Ausmaß, das auch vor dem Studienjahr 2005/2006 gegeben war. Das heißt, mit dieser Regelung ge­lingt es, dass wieder, wie vor dem Studienjahr 2005/2006 – also noch vor dem EuGH-Urteil –, die gleiche Zahl an Studienplätzen für Österreicherinnen und Österreicher zur Verfügung stehen wird. Das ist der entscheidende Inhalt dieser „Safeguard-Regelung“, darauf kommt es wesentlich an.

Zum Punkt EU-Konformität: Die Opposition hat kritisiert – auch in der Begründung zu diesem Antrag –, dass es der Bundesregierung nicht gelungen sei, sicherzustellen, dass die EU-Kommission diese Regelung anerkennt.

Bereits im Ausschuss ist von Beamten des Ministeriums ganz deutlich klargemacht worden, dass es natürlich nicht auf das Anerkenntnis der Kommission ankommt, son­dern Rechtssicherheit – das wissen wir ja alle in diesem Saale – kann es immer nur durch höchstgerichtliche, durch letztinstanzliche Entscheidungen geben; das ist nicht nur Juristen bekannt. So kann es diese Absicherung eigentlich gar nicht geben, denn dazu müsste ja wieder ein EuGH-Urteil vorliegen. Aber da diese Regelung noch gar nicht beschlossen ist, kann es dazu natürlich auch kein Urteil geben.

Sehr wohl jedoch gibt es Hinweise, Fakten und Argumente, die meiner Ansicht nach deutlich aufzeigen, dass diese Regelung, und zwar zu einem sehr, sehr hohen Pro­zentsatz, halten wird: zum einen deshalb, weil diese Regelung mit Vertretern der EU-Kommission, mit EU-Rechtsexperten und mit Experten aus den Partnerländern Deutschland und Belgien erarbeitet wurde, und zum anderen deswegen, weil im Übri­gen auch Belgien in einer ähnlichen Situation ist – da geht es um den französischspra­chigen Teil Belgiens – und auch Belgien den gleichen Weg wie Österreich geht, um sein Hochschulsystem abzusichern.

Das heißt: Das ist eine ausgesprochen gute Ausgangssituation, und die Argumente sind mehr als plausibel, sodass diese Regelung wahrscheinlich auch vor dem EuGH halten wird.

Zur Ermächtigung für die weiteren Zulassungsverfahren – also dass nicht nur zum einen die „Safeguard-Regelung“ eingeführt wird, sondern diese Ermächtigung für die Universitäten auch für die verbleibenden zwei Jahre erhalten bleibt – ist es notwendig, dass man diese Zulassungsverfahren weiterhin den Universitäten zugesteht, um auch in den nächsten zwei Jahren beobachten zu können, ob es zu einem stärkeren Zu­strom aus Deutschland in den übrigen Numerus-clausus-Fächern kommt. Das heißt also, es ist notwendig, dass auch die Zulassungsverfahren erhalten bleiben.

Darauf beruft sich ja auch die Opposition in ihrem Antrag, genau das sind ihre Kritik­punkte: einerseits was das Bestehen dieser Regelung vor dem Europäischen Gerichts­hof anlangt und andererseits diese Zulassungsbestimmungen. – Nochmals: Beides ist notwendig, um an den Universitäten und in diesen bestimmten Studienrichtungen ein Studieren für junge Österreicherinnen und Österreicher auch in Zukunft gewährleisten zu können.

Mit der heute hier zur Diskussion stehenden Gesetzesvorlage ist es gelungen, und zwar einerseits mit der „Safeguard-Regelung“ und andererseits aber auch mit dem Weiterbestehen der Zulassungsbeschränkungen, dass die Studienplätze für die jungen Menschen in unserem Land gesichert sind.

 


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