Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 145

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etwa 100 000 bäuerliche Betriebe in Österreich im Zu- und Nebenerwerb tätig, und dort beginnen die Probleme.

Der Verfassungsgerichtshof hat diese negative Regelung betreffend ASVG-Pensionen als verfassungswidrig aufgehoben, was meiner Meinung nach sehr richtig ist.

Zum besseren Verständnis möchte ich die Situation der bäuerlichen Betriebe in Öster­reich kurz aufzeigen. 1980 gab es in Österreich noch 318 085 land- und forstwirtschaft­liche Betriebe; 2003 waren es nur mehr 190 382. Das heißt, seit 1980 haben täglich 18 bis 20 Besitzer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ihrem Hof den Rücken ge­kehrt.

Von den derzeit noch 190 882 Betriebsführern in Österreich sind 102 000 im Zu- und Nebenerwerb. Das heißt aber auch, dass die meisten der 102 000 betroffenen Neben­erwerbslandwirte einer doppelten Versicherungspflicht unterliegen, ohne daraus eine Leistung zu erhalten.

In den Bundesländern Salzburg, Oberösterreich und Niederösterreich beträgt der Anteil der bäuerlichen Vollerwerbsbetriebe über 50 Prozent. In den Bundesländern Burgen­land, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Kärnten ist der Anteil der Nebenerwerbsland­wirte auf bis zu 70 Prozent gestiegen.

Die Aufhebung der bisherigen Praxis bedeutet für sehr viele betroffene Nebenerwerbs­landwirte in Österreich eine rechtliche Klarstellung. Jeder von uns hat wahrscheinlich schon Interventionen für diese Berufsgruppe getätigt. Viele aus dieser Berufsgruppe haben dieses Pensionssystem angefochten und Beschwerde geführt, aber leider ohne Erfolg.

Herr Staatssekretär! Ich möchte bei dieser Gelegenheit der derzeitigen Bundesregie­rung im Namen der vielen Betroffenen, die in Österreich auf die Änderung dieser Situa­tion warten, danken.

Ich stimme dieser Gesetzesvorlage gerne zu, und wir sollten keinen Einspruch erhe­ben. – Danke. (Beifall des Bundesrates Mitterer sowie Beifall bei der ÖVP.)

17.58


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Es liegt mir hiezu ein Antrag der Bundesräte Mag. Klug, Konrad, Kolleginnen und Kol­legen vor, hinsichtlich des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates gemäß § 51 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates zur Tagesordnung überzugehen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Übergang zur Tages­ordnung ist somit angenommen.

Somit erübrigt sich eine Abstimmung über den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

17.59.2019. Punkt

Entschließungsantrag der Bundesräte Erwin Preiner, Kolleginnen und Kolle-
gen betreffend „Wählen ab 16“ auf Bundesebene (150/A(E)-BR/2006 sowie 7503/BR d.B.)

 


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