etwa 100 000 bäuerliche Betriebe in Österreich im Zu- und Nebenerwerb tätig, und dort beginnen die Probleme.
Der Verfassungsgerichtshof hat diese negative Regelung betreffend ASVG-Pensionen als verfassungswidrig aufgehoben, was meiner Meinung nach sehr richtig ist.
Zum besseren Verständnis möchte ich die Situation der bäuerlichen Betriebe in Österreich kurz aufzeigen. 1980 gab es in Österreich noch 318 085 land- und forstwirtschaftliche Betriebe; 2003 waren es nur mehr 190 382. Das heißt, seit 1980 haben täglich 18 bis 20 Besitzer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ihrem Hof den Rücken gekehrt.
Von den derzeit noch 190 882 Betriebsführern in Österreich sind 102 000 im Zu- und Nebenerwerb. Das heißt aber auch, dass die meisten der 102 000 betroffenen Nebenerwerbslandwirte einer doppelten Versicherungspflicht unterliegen, ohne daraus eine Leistung zu erhalten.
In den Bundesländern Salzburg, Oberösterreich und Niederösterreich beträgt der Anteil der bäuerlichen Vollerwerbsbetriebe über 50 Prozent. In den Bundesländern Burgenland, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Kärnten ist der Anteil der Nebenerwerbslandwirte auf bis zu 70 Prozent gestiegen.
Die Aufhebung der bisherigen Praxis bedeutet für sehr viele betroffene Nebenerwerbslandwirte in Österreich eine rechtliche Klarstellung. Jeder von uns hat wahrscheinlich schon Interventionen für diese Berufsgruppe getätigt. Viele aus dieser Berufsgruppe haben dieses Pensionssystem angefochten und Beschwerde geführt, aber leider ohne Erfolg.
Herr Staatssekretär! Ich möchte bei dieser Gelegenheit der derzeitigen Bundesregierung im Namen der vielen Betroffenen, die in Österreich auf die Änderung dieser Situation warten, danken.
Ich stimme dieser Gesetzesvorlage gerne zu, und wir sollten
keinen Einspruch erheben. – Danke. (Beifall des Bundesrates Mitterer
sowie Beifall bei der ÖVP.)
17.58
Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Es liegt mir hiezu ein Antrag der Bundesräte Mag. Klug, Konrad, Kolleginnen und Kollegen vor, hinsichtlich des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates gemäß § 51 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates zur Tagesordnung überzugehen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Übergang zur Tagesordnung ist somit angenommen.
Somit erübrigt sich eine Abstimmung über den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Entschließungsantrag der Bundesräte Erwin Preiner,
Kolleginnen und Kolle-
gen betreffend „Wählen ab 16“ auf Bundesebene (150/A(E)-BR/2006 sowie
7503/BR d.B.)
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