Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 146

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen nun zum 19. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Einwallner.

 


18.00.00

Berichterstatter Ing. Reinhold Einwallner: Herr Präsident! Meine Damen und Her­ren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Entschließungsantrag der Bundesräte Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wählen ab 16“ auf Bundesebene.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich somit auf die An­tragstellung. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Hause die Annahme des gegenständlichen Entschließungsantrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus somit den Antrag, der Bundesrat wolle die dem schriftlichen Ausschussbericht ange­schlossene Entschließung annehmen. – Danke schön.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht. Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Himmer.

 


18.00.42

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass es zu der Materie „Wählen ab 16“, also früher als bisher, natürlich wie bei vielen Materien Für und Wider gibt. Dafür spricht sicher, dass es nie schlecht ist, Staatsbürger in die Verantwortung mit einzubin­den, gar keine Frage.

Es gibt natürlich eine Anzahl von Bedenken, so etwa, dass es eine Reihe von Umfra­gen gibt, die dokumentieren, dass die betroffene Gruppe selbst nicht massiv fordert, dass sie schon ab diesem Alter wahlberechtigt sein soll. Es gibt einige Bedenken um die Thematik herum, welche Vorteile es bringt, den Wahlkampf zusätzlich in die Schu­len hineinzutragen. Es gibt bei uns einige Bedenken, die sich darauf beziehen, dass andere Bereiche des Wahlrechts – ich denke zum Beispiel daran, dass es bis heute nicht gelungen ist, in Wien bei Landtagswahlen das Briefwahlrecht einzuführen – noch nicht bewältigt worden sind, die für uns in der Reihenfolge früher kommen würden. Und nicht zuletzt sähe ich es in der Länderkammer als problematisch an, wenn wir eine sol­che Regelung auf Bundesebene beschließen würden, weil es an sich so ist, dass die einzelnen Landtage keine Regelungen beschließen können, die eine engere Lösung darstellen. Das heißt, zu dem Zeitpunkt, zu dem wir auf Bundesebene ein Wahlalter von 16 Jahren beschließen, ist den Landtagen nicht mehr die Möglichkeit gegeben, das Wahlrecht bei 18 Jahren zu belassen. Das ist auch eine Überlegung, bei der wir uns als Länderkammer schon fragen sollten, ob wir hier besonders proaktiv den Ge­staltungsfreiraum der Länder einschränken wollen. (Bundesrat Schennach: ÖVP Stei­ermark fordert 16!)

Ich bestreite überhaupt nicht und sehe das eigentlich auch sehr unaufgeregt, dass es zu dieser Thematik innerhalb der Volkspartei eine lebendige Diskussion mit unter­schiedlichen Meinungen gibt. Summa summarum überwiegt bei uns die Skepsis, und wir werden diesem Entschließungsantrag nicht zustimmen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Ing. Kampl und Mitterer.)

18.03


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Preiner. – Bitte.

 


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