Alter befassen müssen. Da kann ich nur sagen: Das ist exakt dasselbe Argument, das vor 100 Jahren gegen das Wahlrecht für Frauen vorgebracht wurde. Dieses Argument ist unzulässig!
Politik ist nicht etwas, wovor Menschen geschützt werden müssen, sondern Politik ist etwas, wobei Menschen mitmachen sollen – so viel es geht, so viel sie wollen. Es gibt keinen Grund, warum 16-Jährige dieses Recht nicht haben sollten. Ich hoffe, dass wir hier eine Mehrheit bekommen werden. Ich hoffe auch, dass in absehbarer Zeit ein Wahlalter ab 16 auch in Österreich durchgesetzt wird. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
18.28
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesrat Weiss. – Bitte.
18.28
Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP,
Vorarlberg): Frau
Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mich im Namen
der Damen und Herren der Fraktion der Österreichischen Volkspartei bei Ihnen,
Frau Präsidentin, für die Klarstellung hinsichtlich der Abwesenheit des
Kollegen Jany herzlich bedanken. (Beifall
bei der ÖVP.) Mit dem, was Sie,
Herr Kollege Preiner geboten haben, haben Sie – um Ihre Worte
aufzugreifen – nicht mit Kollegialität geglänzt. Damit möchte ich es
bewenden lassen. (Beifall bei der
ÖVP.)
Das ist umso mehr schade, als der sachliche Gehalt Ihrer Rede durchaus zuhörenswert war. Ich halte es für eine interessante Bereicherung der politischen Diskussion in Österreich, dass wir in den Ländern Vielfalt demonstrieren, dass einzelne Länder beim „Wählen ab 16“ vorangehen. Andere sind es bei der Direktwahl der Bürgermeister, andere bei der Abschaffung der Pragmatisierung. Es zeigt sich, dass dort, wo ein Thema sachlich fundiert aufgearbeitet wird, wo es die Menschen bewegt, wo sich die praktische Umsetzung bewährt, sich diese Lösung auch in anderen Ländern und möglicherweise auch darüber hinaus auf Bundesebene Bahn bricht.
Dafür ist aber – auch nach den Erfahrungen in den anderen Bereichen – eine gewisse Geduld durchaus hilfreich, wenngleich ich zugebe, dass es manchen verständlicherweise zu langsam geht.
Herr Kollege Himmer hat vorhin darauf hingewiesen, dass es auch für mich, der ich der Senkung des Wahlalters gar nicht so ablehnend gegenüberstehe, zwei wesentliche Gründe gibt, diesen Antrag als unausgegoren und inhaltlich sogar als widersprüchlich anzusehen: Zunächst wird die Wahlberechtigung ausgedehnt, aber lediglich altersbezogen, nicht situationsbezogen. Was meine ich damit? – Es bleiben nach wie vor jene vom Wahlrecht ausgeschlossen, die am Wahltag außerhalb ihres Landes oder bei einer Gemeindewahl außerhalb des Gemeindegebietes sind beziehungsweise sein müssen, weil sie beispielsweise im Krankenhaus der Bezirksstadt liegen.
Da wäre es durchaus angebracht, möglicherweise unter einem zu sagen: Wir machen demokratiepolitisch einen wesentlichen Schritt nach vorne und sagen: Ja, möglichst viele Leute sollen ihr Wahlrecht ausüben können, insbesondere jene, die es schon haben. Und da wissen wir ja, dass es da ganz gewaltig mangelt und dass bisher alle Bemühungen, eine Briefwahl oder zumindest eine der Nationalratswahl ähnliche Form für Landtags- und Gemeinderatswahlen möglich zu machen, gescheitert sind (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Mitterer) – obwohl gerade Sie von der Arbeiterkammerwahl, von Betriebsratswahlen, von Personalvertretungswahlen her bestens, ja besser als wir, wissen müssten, dass das funktioniert, dass das ein Service für die Bürge-
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