Bundesrat Stenographisches Protokoll 734. Sitzung / Seite 32

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

denn durch die Änderungen kommen jetzt auch so genannte Herzensösterreicher in den Genuss dieses Auslandsösterreicher-Fonds, indem sie in den Bezieherkreis mit aufgenommen werden.

Diese Ausweitung ist, so glaube ich, wichtig, weil gerade in der Gruppe der „Herzens­österreicher“ noch viele ehemalige österreichische Staatsbürger sind, die auf Grund der Verfolgung des NS-Regimes heute im Ausland leben.

Der Auslandsösterreicher-Fonds hat die Aufgabe, österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im Ausland finanziell zu unterstützen, wenn sie materiell in eine beson­ders schwierige Situation kommen.

In Zukunft kommen auch „Herzensösterreicher“ – zur Begriffserklärung: Das sind keine österreichischen Staatsbürger mehr; sie beweisen aber durch ihr Engagement eine starke Verbundenheit zu unserem Land – und Kinder österreichischer Staatsbürger, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben, in den Kreis der Bezieher von Unterstüt­zungen.

Das Einzige, was hier kritisch anzumerken ist, ist Folgendes: Meiner Information nach, Herr Staatssekretär, ist die Dotierung des Fonds gleich geblieben, während der Bezie­herkreis ausgeweitet wurde. Ich meine, dass es auch notwendig gewesen wäre, die Dotierung etwas zu erhöhen – bei aller Budgetdisziplin, die notwendig ist. Vielleicht können Sie mir dazu eine Auskunft geben. Ich glaube nämlich, dass man bei einer Ausweitung des Bezieherkreises auch das hätte berücksichtigen müssen.

Ein paar Bemerkungen auch zum Kooperationsabkommen mit der Republik Tadschi­kistan: Die ehemaligen Staaten der Sowjetunion, eben auch Tadschikistan, hatten kei­nen leichten Prozess der Loslösung von der Sowjetunion. Tadschikistan hat sich 1991 als unabhängig erklärt. Es leben dort ungefähr so viele Menschen wie in Österreich, die wirtschaftliche Situation ist allerdings eine ganz andere.

Tadschikistan gehört zu einem der ärmsten Länder dieser Region, wenn nicht der gan­zen Welt überhaupt. Das BIP pro Einwohner beträgt in Tadschikistan 141 €, während es in Österreich 29 000 € pro Einwohner ausmacht. Daran sieht man schon, welch gro­ße Unterschiede da bestehen. Gerade deshalb halte ich dieses Abkommen für so not­wendig und so wichtig, denn Ziel dieses Abkommens ist es, den politischen Dialog, die Zusammenarbeit und den Handel mit Tadschikistan zu unterstützen. Ich glaube daher, dass es wichtig und richtig ist, dass wir dieses Abkommen hier heute beschließen.

Nun ein paar Worte zum Tagesordnungspunkt 4, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbar­keit: Grundsätzlich war es in der Vergangenheit sozusagen eine historische Regel, dass ein Staat nicht von ausländischen Gerichten belangt wird. Ein Staat sollte nicht ausländischer Gerichtsbarkeit unterworfen sein. Diese Regel ist in dieser Form nicht mehr zeitgemäß, und daher kam es eben zu diesem Übereinkommen.

Es gibt kein wirklich gültiges multilaterales Abkommen in dieser Form, außer einer Ver­einbarung des Europarates. Dieser sind aber nur sehr wenige Staaten – 6 oder 7 ein­schließlich Österreichs – beigetreten.

Wir sind der Überzeugung, dass dieses Abkommen die Beziehungen zwischen den Staaten und den Unternehmen fördern und verbessern wird. Daher stimmen wir auch diesem Punkt zu.

Zusammenfassend: Es gibt also zu allen diesen vier Tagesordnungspunkten Zustim­mung von der sozialdemokratischen Fraktion. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

10.23

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite