Bundesrat Stenographisches Protokoll 734. Sitzung / Seite 33

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Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsi­dent Weiss. Ich erteile es ihm.

 


10.23.31

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich fasse mich kurz und beschränke mich in meinen Ausführungen auf das Gesetz über den Auslandsösterreicher-Fonds. Dieses Gesetz bringt materiell gesehen – bis auf die Bestimmungen hinsichtlich der schon erwähnten „Herzensösterreicher“ – keine inhaltlichen Änderungen. Es ist eine Anpas­sung der in den letzten 40 Jahren herausgebildeten Rechtslage an die neuen Gege­benheiten.

Der Auslandsösterreicher-Fonds hat nach wie vor eine erhebliche Bedeutung. Es wur­den im Vorjahr immerhin über 630 000 € für 933 österreichische Staatsbürger in insge­samt 59 Staaten – mit dem Schwerpunkt Lateinamerika – zur Verfügung gestellt. Wenn man mit diesen Fällen näher befasst ist, dann weiß man, dass es in vielen Fällen nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein kann, aber es ist außerordentlich wichtig. Abge­sehen von der symbolischen Bedeutung solcher Unterstützungen ist es nämlich viel­fach eine notwendige materielle Hilfe, um ein Mindestmaß an Lebensstandard sicher­stellen zu können.

Hinsichtlich der Dotierung ist anzuführen, dass das nicht Aufgabe einer Regelung im Bundesgesetz sein kann, sondern vom Budget abhängt – unter anderem auch von jenem der Länder, denn dieses Gesetz hat mehrere Zusammenhänge mit den Län­dern. Die Länder zahlen nämlich ungefähr – nicht ganz – die Hälfte der Fondsmittel, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil es sich um eine Art Sozialhilfe an österreichische Staatsbürger, die nicht im Inland wohnen, handelt. Die Länder waren schon bisher im Kuratorium vertreten und werden es weiterhin auf Grund einer jetzt klareren Rechts­lage sein. Die Länder sind auch insoweit betroffen, als wir jetzt einer Verfassungsbe­stimmung nach Artikel 44 Abs. 2 zustimmen müssen, die die im Artikel 22 gegebene Möglichkeit der Amtshilfe auch auf den Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung – um diesen handelt es sich hierbei – überträgt.

Im Zuge der anstehenden Kodifizierung der Bundesverfassung wird es natürlich zweckmäßig sein, klarzustellen, dass die Amtshilfe auch die Privatwirtschaftsverwal­tung betrifft, und dann würde diese Verfassungsbestimmung in einer allgemeineren Regelung aufgehen.

Ich möchte mich dafür bedanken, dass im Begutachtungsverfahren auf einen Hinweis der Länder eingegangen wurde: Es war nämlich ursprünglich vorgesehen, dass bei einer allfälligen Auflösung des Fonds das Vermögen an den Bund zurückfällt, aber die Länder haben gesagt: Wenn wir schon ungefähr die Hälfte einzahlen, dann müsste das auch dort seinen Niederschlag finden!, und dem wurde entsprochen. Dafür bedanke ich mich herzlich. (Beifall bei der ÖVP.)

10.26


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile es ihm.

 


10.26.26

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Ich habe in non­verbaler Kommunikation der Präsidentin versprochen, mich „stenographisch“ zu halten, nämlich mich ganz kurz zu fassen.

Super, dass das „Master-Programm“ der Diplomatischen Akademie Wien nun ein aka­demisches Studium ist. Das ist etwas ganz Wichtiges.

 


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