Bundesrat Stenographisches Protokoll 734. Sitzung / Seite 36

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11.06.585. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2006 betreffend einen Vertrag zwi­schen dem Königreich Belgien, der Tschechischen Republik, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, der Helleni­schen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, Irland, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Re­publik Litauen, dem Großherzogtum Luxemburg, der Republik Ungarn, der Re­publik Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, der Republik Slowenien, der Slo­wakischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (Mitgliedstaaten der Euro­päischen Union) und der Republik Bulgarien und Rumänien über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union sowie Protokoll samt Anhängen, Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens und die Anpassungen der Verträge, auf denen die Europäische Union beruht, samt Anhängen und Schlussakte (1389 d.B. und 1395 d.B. sowie 7523/BR d.B.)

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir gelangen nun zum Punkt 5 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Kneifel. Ich bitte um seinen Bericht.

 


11.08.32

Berichterstatter Gottfried Kneifel: Frau Präsidentin! Meine sehr geschätzte Damen und Herren! Bevor ich den Bericht erstatte, habe ich eine Druckfehlerberichtigung vor­zunehmen:

Im gegenständlichen Bericht ist im Punkt 2 der Antragstellung in der vorletzten Zeile die Zitierung des entsprechenden Bundesverfassungsgesetzes nicht vollständig abge­druckt. Es soll dort heißen: Abschluss des Vertrages über den Beitritt der Republik Bul­garien und Rumäniens zur Europäischen Union.

Ich komme zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Mai 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

 


2. dem Beschluss des Nationalrates betreffend den Abschluss des Staatsvertrages: Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, der Tschechischen Republik, dem König­reich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, der Helleni­schen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, Irland, der Itali­enischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Großherzogtum Luxemburg, der Republik Ungarn, der Republik Malta, dem Kö­nigreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugie­sischen Republik, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (Mitgliedstaaten der Europäischen Union) und der Republik Bulgarien und Rumänien über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union sowie Protokoll samt Anhängen, Akte über die Bedingungen des Beitritts der Re­publik Bulgarien und Rumäniens und die Anpassungen der Verträge, auf denen die Europäische Union beruht, samt Anhängen und Schlussakte zur Europäischen Union, im Sinne des Bundesverfassungsgesetzes über den Abschluss des Vertrages über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union die verfas­sungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


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