Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2006 betreffend einen Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, der Tschechischen Republik, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, Irland, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Großherzogtum Luxemburg, der Republik Ungarn, der Republik Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (Mitgliedstaaten der Europäischen Union) und der Republik Bulgarien und Rumänien über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union sowie Protokoll samt Anhängen, Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens und die Anpassungen der Verträge, auf denen die Europäische Union beruht, samt Anhängen und Schlussakte (1389 d.B. und 1395 d.B. sowie 7523/BR d.B.)
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir gelangen nun zum Punkt 5 der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Kneifel. Ich bitte um seinen Bericht.
Berichterstatter Gottfried Kneifel: Frau Präsidentin! Meine sehr geschätzte Damen und Herren! Bevor ich den
Bericht erstatte, habe ich eine Druckfehlerberichtigung vorzunehmen:
Im gegenständlichen
Bericht ist im Punkt 2 der Antragstellung in der vorletzten Zeile die
Zitierung des entsprechenden Bundesverfassungsgesetzes nicht vollständig abgedruckt.
Es soll dort heißen: Abschluss des Vertrages über den Beitritt der Republik Bulgarien
und Rumäniens zur Europäischen Union.
Ich komme zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach
Beratung der Vorlage am 9. Mai 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates betreffend den Abschluss des Staatsvertrages: Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, der Tschechischen Republik, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, Irland, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Großherzogtum Luxemburg, der Republik Ungarn, der Republik Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (Mitgliedstaaten der Europäischen Union) und der Republik Bulgarien und Rumänien über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union sowie Protokoll samt Anhängen, Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens und die Anpassungen der Verträge, auf denen die Europäische Union beruht, samt Anhängen und Schlussakte zur Europäischen Union, im Sinne des Bundesverfassungsgesetzes über den Abschluss des Vertrages über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
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