Der manchmal geäußerte Einwand, dass mit diesem Gesetz Eigentumsrechte eingeschränkt werden, ist im Hinblick auf die zu erwartenden Erleichterungen beim Zustandekommen von Ausstellungen zu vernachlässigen. Eine öffentliche Ausstellung der Kulturgüter würde jedenfalls bei Unklarheiten in der Eigentumsfrage ohne Zweifel eine Hilfestellung beim Auffinden oder Rückverfolgen der jetzigen Eigentümer bieten.
Auch den Anregungen der Landeskulturreferentenkonferenz wurde mit diesem Gesetz nachgekommen. Das ist ebenfalls positiv festzuhalten.
Eigentlich wollte ich an dieser Stelle auch über den Kulturbericht sprechen. Leider wurde dieser Kulturbericht wieder von der Tagesordnung genommen. Dabei könnte man hier über die Museumspolitik der Bundesregierung sehr gut diskutieren, denn wenn man sich die Missstände im Kunsthistorischen Museum ansieht, stellt sich schon die Frage, ob es überhaupt eine Museumspolitik gibt.
Nichtsdestotrotz werden wir den Änderungen des
Bundesgesetzes über die vorübergehende Immunität von Leihgaben zustimmen. Die
vorgeschlagenen Änderungen nehmen eine Präzisierung vor. (Beifall bei der
SPÖ.)
14.04
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Bundesrat Dr. Spiegelfeld-Schneeburg. Ich erteile es ihm.
14.04
Bundesrat Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg (ÖVP, Oberösterreich): Liebe Präsidentin! Liebe Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte zum vorliegenden Gesetz nur kurz Stellung beziehen.
Ich glaube, es ist ein gutes Zeichen eines gelebten Föderalismus, dass wir in dieser Kammer des Parlaments einen einstimmigen Beschluss über ein Gesetz fassen, das auf eine Anregung der Landeskulturreferenten zurückgeht, und meine, dass diese Erleichterungen eines modernen Museumsbetriebs in der Praxis dem Kulturstandort Österreich gut tun werden und richtig sind.
Herr Kollege Todt, zurückweisen möchte ich Ihren Hinweis auf Missstände im Kunsthistorischen Museum. (Zwischenruf des Bundesrates Todt.) Ich weise diesen jetzt einfach einmal zurück und möchte mich bei der Frau Ministerin bedanken. In den letzten zehn Jahren ist die Besucherzahl – ich weiß schon, man kann sagen, Besucherzahlen sind nicht alles – von 1,2 Millionen auf immerhin 3,5 Millionen angestiegen. Ich glaube, das ist gut und richtig. (Bundesrat Todt: Anerkennenswert!) Wir sind stolz, eine Museumslandschaft zu haben, die eines Kulturlandes würdig ist. Wir sind auch stolz, dass in den Ländern Ausstellungen betrieben werden können, die auf Initiativen der Länder, der öffentlichen Hand oder auch Privater zustande kommen. Ich glaube, wir kommen da einem Bildungsauftrag nach und können stolz darauf sein. Wir müssen also nicht immer alles schlecht machen.
Ich kann mich hier in diesem Haus schon an große Skandalisierungsdebatten erinnern, die dann am Ende durch die Wahrheit und die Zeit überrollt worden sind. Wir können, wie ich meine, wirklich stolz sein. Und ich darf mich an dieser Stelle bei dir, Frau Ministerin, und bei all deinen Mitarbeitern und den vielen Kulturbetreibern in diesem Land bedanken. Wir können meiner Ansicht nach stolz und froh darüber sein, über ein reiches kulturelles Erbe zu verfügen, und auch darüber, dass wir mit diesem kulturellen Erbe auch verantwortungsvoll umgehen zum Wohle unserer Kinder.
Wenn wir hier Erleichterungen beschließen, dann kommen wir auch dem Bildungsauftrag nach und nebenbei natürlich auch den touristischen Komponenten, die in diesem Land auch eine traditionell große Rolle spielen. – Also rundherum eine positive Entwicklung.
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