Bundesrat Stenographisches Protokoll 734. Sitzung / Seite 79

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Professor Konecny, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Empfehlungen des internationalen wissen­schaftlichen Komitees zum Institute of Science and Technology – Austria vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegen­ständlichen Entschließung ist daher angenommen. (E 212-BR/06.)

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die Errichtung und den Betrieb des Institute of Sience and Technology – Austria samt Anhang.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.00.429. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die vorübergehende sachliche Immunität von Leihgaben zu Ausstellungen der Bundesmuseen, BGBl. I Nr. 133/2003, geändert wird (750/A und 1396 d.B. sowie 7525/BR d.B.)

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Erlitz. Ich bitte ihn um den Bericht.

 


14.01.09

Berichterstatter Mag. Wolfgang Erlitz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministe­rin! Meine Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Kulturausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die vorübergehende sachliche Immunität von Leihgaben zu Ausstellungen der Bundesmuseen geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen allen in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.

Der Kulturausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Mai 2006 mit Stimmenein­helligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Todt. Ich erteile es ihm.

 


14.01.57

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das vorliegende zu ändernde Bun­desgesetz, mit dem die vorübergehende sachliche Immunität von Leihgaben zu Aus­stellungen der Bundesmuseen geregelt wird, gewährleistet künftig den Leihgebern von Exponaten eine Garantie, die die Rückgabe des Kunstwerks sichert. Damit wurde ein Brückenschlag geschaffen, der den internationalen Austausch von Kulturgütern fördert und unseren kulturellen Bildungsaufgaben noch mehr gerecht wird.

 


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