Bundesrat Stenographisches Protokoll 734. Sitzung / Seite 101

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Wer verlangt denn diese Leistungen von den Sportlern? Sind das nicht diejenigen, die Soletti fressend und Spritzer saufend vor dem Fernseher sitzen, die solche Leistungen von den Sportlern verlangen? (Bundesrätin Mosbacher schüttelt den Kopf.) – Sie schütteln den Kopf. Nicht Sie, Frau Kerschbaum, die Kollegin dahinter. Ich sage, dass ich Recht damit habe. – Die Couch-Potatoes sind es unter anderem auch, die solche Leistungen verlangen, denn sie machen die Einschaltquoten aus. Sie machen die Ein­schaltquoten aus, die wieder wichtig sind für die Unterstützung durch das Fernsehen und für den Verkauf der TV-Rechte, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Unruhe bei der SPÖ.)

Wenn Sie diese Diskussion nicht führen wollen, dann müssen Sie es sagen, aber diese Diskussion muss geführt werden. Die Spitzensportler müssen vor solcher Sensations­lust und Sensationsgier geschützt werden. (Bravoruf des Bundesrates Kritzinger so­wie Beifall bei der ÖVP.)

Ich weiß schon, dass das nicht jeder hören will. Das weiß ich schon. Deshalb versu­chen wir, in einem gemäßigten Rahmen ein Gesetz in Österreich – und wir haben es Gott sei Dank gemeinsam zustande gebracht – zu schaffen, sodass die Sportler nicht kriminalisiert werden, wenn sie eines Dopingvergehens überführt werden. Niemand wird kriminalisiert, der jetzt Betroffene wird nicht kriminalisiert. Wenn er eines Verge­hens nach dem Suchtgiftmittelgesetz überführt wird, wird er nicht sofort kriminalisiert.

Aus diesem Grund war es uns wichtig, dieses Anti-Doping-Gesetz genau so zu gestal­ten, wie es ist, nämlich mit einer Berufungsmöglichkeit, mit einem Schiedsgericht und mit einer Aufklärungskampagne.

Ich bin froh darüber, dass es uns gelungen ist, dieses Gesetz einstimmig zu beschlie­ßen. Und wenn ich jetzt ein bisschen eine Diskussion ausgelöst habe, dann war das durchaus in meinem Sinn. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall der Bundesräte Mitterer und Ing. Kampl sowie Beifall bei der ÖVP.)

15.30


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Staatssekretär Schweitzer! Was nicht in unserem Sinne ist, ist, dass Sie Zuseher von sportlichen Ereignissen als „So­letti-Fresser“ und „Couch-Potatoes“ bezeichnen. Ich erteile Ihnen dafür einen Ord­nungsruf. Das ist noch nicht oft vorgekommen, das weiß ich. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

Aber es ist für mich einfach unfassbar, dass jemand, der dafür da ist, für die Österrei­cher – nicht für eine Gruppe von Spitzensportlern, sondern für die Österreicher insge­samt – den Sport attraktiv zu machen, Menschen, die sich via Fernsehen Sportübertra­gungen ansehen, so bezeichnet. Ich muss Ihnen sagen, Ihre Diktion entbehrt wirklich jedes Verständnisses. Wie gesagt: Diesen Ordnungsruf habe ich im vollen Bewusst­sein erteilt, dass man mit Österreichs Fernsehzusehern so nicht umgeht. (Beifall sowie Rufe bei der SPÖ: Jawohl!)

Liegt hiezu noch eine Wortmeldung vor? – Das ist nicht der Fall.

Wünscht die Berichterstattung ein Schlusswort? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2006 betreffend ein Anti-Doping-Bundesgesetz.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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