Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 57

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Ich schreib’ mit, was ich will!) Aber es wäre nett, wenn Sie mir die Fragen beantworten könnten.

Frage Nummer 1: Es war im Ministerialentwurf vorgesehen, dass die Republik eine Ökostrom-Abwicklungs AG gründen soll – es war damals eine Grundkapital von 1 Mil­lion € geplant. – Jetzt, in dem neuen Antrag und auch im Abänderungsantrag, ist nur mehr die Rede davon, einer bestehenden Gesellschaft eine Konzession zu erteilen. Diese Ökostrom-Verteilgesellschaft wird dann also mehr oder weniger privatisiert, be­vor sie gegründet worden ist.

Da frage ich mich schon: Welche private Gesellschaft wird jetzt 5 Millionen € an Stammkapital aufwenden, um sich auf ein Geschäft einzulassen, eine Konzession für ein Geschäft zu bekommen, wo sie in keiner Weise beim Preis und beim Absatz mit­reden kann? Letztendlich schaut als Chance für dieses Geschäft nur heraus, dass sie die Aufwände ersetzt bekommt, und eine ausreichende Verzinsung des Kapitals – was auch immer eine ausreichende Verzinsung des Kapitals ist.

Mich würde interessieren, welche Gesellschaft das macht, und warum eine private Gesellschaft 5 Millionen € Grundkapital braucht, während die Republik nur 1 Million gebraucht hätte. – Hat das vielleicht doch mit einem gewissen Risiko dieses Geschäfts zu tun? Und wenn dieses Geschäft ein großes Risiko ist, warum gibt es dann nicht eine Ausfallshaftung vom Bund? Meiner Meinung nach wäre Ökostrom-Förderung Bundes­sache und nicht Sache einer privaten Gesellschaft.

Mich würde auch interessieren, ob es eine Gesellschaft gibt, die da vielleicht schon ins Auge gefasst worden ist, dass sie das später einmal machen soll? – Es kann ja sein, dass man sich etwas dabei gedacht hat, dass man plötzlich nur mehr eine Konzession vergibt und sie nicht mehr selbst gründen will.

Und mich würde auch interessieren, ob angedacht ist, hier vielleicht doch irgendwie eine Ausfallshaftung der Republik für diese konzessionierte Gesellschaft einzuräumen.

Eine weitere Frage wäre, warum es zu dieser Änderung des Fördersystems, zumindest teilweise, auf den Zählpunktzuschlag gekommen ist, ob es dafür irgendeinen anderen Grund gibt, außer dass es verwirrender wird, dass es teurer wird für die Haushalte. – Wir haben im Ausschuss gehört, dass es die EU ist, aber warum stellt man es dann nur teilweise um? Die andere Variante mit dem Verrechnungspreis funktioniert ja doch auch!

Der Verrechnungspreis wäre kilowattabhängig, und den Verbrauch zu besteuern, das sehe ich ein, aber eine fixe Besteuerung auf fixe Zählpunkte ist meiner Meinung nach möglicherweise EU-konform, aber es ist jedenfalls ziemlich widersinnig; sagen wir es einmal so.

Vom Verrechnungspreis ist ja in den Unterlagen sehr häufig die Rede: Mich würde in­teressieren: Gibt es den Verrechnungspreis schon? Weiß man schon, wie hoch der ist? – Theoretisch, wenn man jetzt sagt, es gibt sowieso nur mehr 17 Millionen für alle Ökostrom-Betreiber, müsste man den ja schon ausrechnen können. Wie hoch ist er, wann wird er verordnet? – Das Jahr 2006 hat schon angefangen, also könnte man ihn schon verordnen.

Wird das Ganze kostendeckend werden? – Bisher – oder in den letzten Monaten bis zu einem Jahr, glaube ich, schon – ist es ja so, dass der Verrechnungspreis für den Öko­strom ja unter dem Marktpreis gelegen ist, sprich: der Markt hat uns eingeholt, und die Energieversorgungsunternehmen haben für Ökostrom einiges weniger bezahlt, näm­lich fast 1 Cent, als für herkömmlichen Strom. Die haben billig eingekauft, und das, was mehr gezahlt worden ist, das, was den Ökostrom teuer macht, nämlich der Förderbei­trag, kommt ohnehin von den Konsumenten. In Wirklichkeit haben sich die EVUs damit


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