Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 75

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Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Ich lasse nun über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss die verfas­sungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Einstimmigkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherheitsge­setz 1992 geändert wird.

Da auch dieser Beschluss zustimmungspflichtige Verfassungsbestimmungen enthält, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgege­benen Stimmen.

Ich stelle die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit fest.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Ich lasse weiters über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wer diesem Antrag zustimmt, möge das bitte mit einem Handzeichen bekunden. – Das ist ebenfalls die Einstimmigkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.28.495. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Mineralrohstoffgesetz und das Emissions­schutzgesetz für Kesselanlagen geändert werden (Anlagenrechtsnovelle 2006) (1367 d.B. und 1451 d.B. sowie 7577/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Wiesenegg.

 


12.29.12

Berichterstatter Helmut Wiesenegg: Sehr verehrter Herr Minister! Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss den Nationalrates vom 23. Mai 2006: Anla­genrechtsnovelle 2006.

Der Antrag liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antrag­stellung:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

 


Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


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