Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird (2.
EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz) (1365 d.B. und 1486 d.B. sowie
7579/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 7. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Kaltenbacher. – Bitte.
Berichterstatter Günther Kaltenbacher: Ich bringe den Bericht des
Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom
24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird
(2. EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz).
Der Bericht liegt
in schriftlicher Form vor; daher komme ich gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für
Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage vom 7. Juni 2006
mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss
des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen in die Debatte ein.
Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte.
13.16
Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die grüne Fraktion wird diesem zweiten EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz nicht zustimmen, wie wir auch schon bei der Vorgängerregelung nicht zugestimmt haben. Unsere Kritik in kurzen Worten skizziert:
Einerseits behält sich Österreich die restriktivste mögliche Version vor, wie man einen möglichst langen Übergangszeitraum bis zu einer völligen Gleichstellung von bulgarischen und rumänischen BürgerInnen am österreichischen Arbeitsmarkt herstellt. Ich weiß schon, dass diese sieben Jahre nicht in Stein gemeißelt sind, sondern dass das in diesen drei Phasen ablaufen wird. Österreich behält sich aber zumindest diese Möglichkeit vor und baut einmal vor, im schlimmsten Fall auch die restriktivste Variante auszunutzen. – Wir finden, das allein ist schon rein symbolisch nicht gerade ein schöner Willkommensgruß.
Man muss das schon so sehen: Bulgarische und rumänische Bürger haben in Zukunft sehr wohl ein Aufenthaltsrecht hier in Österreich, aber eben nur eine ganz eingeschränkte Arbeitsberechtigung.
Es wird ja immer argumentiert, dass – und deshalb seien auch solche so genannte Schutzmechanismen nötig – das unterschiedliche Lohnniveau zwischen Österreich und diesen Ländern ein starker Anreiz für jene Bürgerinnen und Bürger ist, hier in Österreich zu arbeiten. Dieses Lohnniveau ist aber unterschiedlich, auch ohne dass es die rechtliche Möglichkeit gibt, hier zu arbeiten. Wir denken, dass eine derartig lange Übergangsfrist vor allem dazu führen wird, dass es verstärkt zu Schwarzarbeit kommen wird. Es sind nicht die Personen, die hier nach Österreich kommen, um Arbeit zu suchen, die zu Lohndumping führen, sondern es sind genau solche Regelungen, die Schwarzarbeit im Prinzip indirekt fördern. – Dem können wir jedenfalls nicht zustimmen.
Faktisch ist es auch so, dass der Arbeitsmarkt sehr wohl in gewissen Bereichen zugänglich ist, allerdings nur in jenen Varianten, die sozial schlecht abgesichert sind,
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