denn diese Regelung begünstigt eine Ausweitung im Bereich der Saisonniers, von Erntehelferinnen und Erntehelfern und so weiter.
Man muss schon sagen: Einerseits freuen wir uns offenbar,
die Arbeitskraft dieser Menschen hier zu nützen, weil es Berufe gibt, für die
wir sie brauchen. Sie sollen aber bitte, zumindest so lange es uns möglich ist,
nur für jene Berufe herkommen, bei denen sie sozial möglichst schlecht
abgesichert sind. Das halte ich nicht für fair. Beispielsweise haben
Saisonniers keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, zahlen aber Beiträge. Das ist
keine faire Regelung. Es ist meiner Meinung nach nicht gerecht, zwar die Arbeitskraft
zu nutzen, aber damit keine soziale Absicherung zu verbinden. (Bundesrat Schennach:
Richtig!)
Wir sind jedenfalls nicht dafür, eine rechtliche Schlechterstellung auf bis zu sieben Jahre festzuschreiben, vor allem, wenn diese Schwarzmarktarbeit begünstigt. Wir werden dieser Regelung nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)
13.19
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. Klug. – Bitte.
13.19
Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln unter dem Tagesordnungspunkt 7 die Problematik der Übergangsfristen im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit der Beitrittskandidaten Bulgarien und Rumänien. Diese Übergangsfristen im Bereich der Freizügigkeit – der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Wesentlichen – sollen ab dem EU-Beitritt für diese beiden Länder ausgedehnt werden.
Ich mache in diesem Zusammenhang aus unserer inhaltlichen Position vom Beginn an kein Hehl – ich werde das im Anschluss selbstverständlich auch begründen –: Wir begrüßen diese Initiative, weil wir der Meinung sind, dass diese Übergangsfristen bereits in der gesamten Debatte der EU-Osterweiterung mit guten Gründen erstens strapaziert wurden, zweitens aus verschiedenen Facetten inhaltlich beleuchtet wurden. Letztlich ist man zu einem Mechanismus gekommen, der nicht von vornherein eine restriktive Vorgangsweise für die Zukunft mit sieben Jahren zwingend festschreibt. Aber aus heutiger Sicht ist zu befürchten, dass diese Teilschritte – zwei, drei, zwei – wohl im Wesentlichen in Anspruch genommen werden müssen.
Ich mache auch kein Hehl daraus, dass wir deshalb zustimmen, weil insbesondere die Sorgen der Arbeitnehmer-Interessenvertretungen im Zuge der Begutachtung und der Stellungnahmen deutlich zum Ausdruck gekommen sind. Kollegin Konrad hat die Sorgen in diesem Zusammenhang angesprochen – ich bin allerdings der Meinung, dass es nicht ganz gerechtfertigt ist, das mit der Saisonnierproblematik zu vermischen, hier einen Zusammenhang herzustellen. Es geht in erster Linie um die Sorge hinsichtlich der Auswirkungen auf den heimischen Arbeitsmarkt. (Bundesrat Schennach: Aber die Sorgen und die Realität halten nicht Schritt!) Na ja, wenn das als Hoffnung zu werten ist, dann hoffe ich, dass all das so eintritt, zum jetzigen Zeitpunkt glaube ich es nicht.
Sie wissen, dass es, wenn wir den heimischen Arbeitsmarkt in diesem Zusammenhang als Argument dafür ins Treffen führen, dass wir diese Regelung begrüßen, im Wesentlichen um die exorbitant hohen Lohndifferenzen geht. Es sind nicht nur bescheidene, sondern exorbitant hohe Lohndifferenzen. Und wir glauben, dass in diesem Zusammenhang ein weiterer Angebotsdruck im Sinne der zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte auf dem nationalen Arbeitsmarkt ausgelöst werden würde.
Wir werden heute, im Juni 2006, von einem Bundeskanzler regiert, der die Letztverantwortung für diese historische Rekordarbeitslosigkeit trägt. (Rufe bei der ÖVP: Rekordbeschäftigung!) In diesem Zusammenhang hat Kollege Schimböck bereits auf die Ent-
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