wicklung der nicht vorhandenen Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik aufmerksam gemacht – die Zahlen sprechen ohnedies für sich.
Ich weiß, liebe Kolleginnen und Kollegen der ÖVP-Fraktion,
dass Sie diese Zahlen nicht gerne hören, ich darf aber in diesem Zusammenhang
ganz kurz auf die Entwicklung hinweisen – auch der Herr Bundesminister
wird die Zahlen nicht sehr gerne hören. (Zwischenruf
des Bundesrates Kneifel.)
Es ist im Moment die Bundesregierung, die für diese Rekordarbeitslosigkeit die Verantwortung trägt. Ich darf in diesem Zusammenhang die Zahlen vom Mai 2000 mit jenen vom Mai 2006 vergleichen: Die Gesamtarbeitslosigkeit in Österreich – das werden Sie auch nicht gerne hören – ist um 34 Prozent gestiegen!
Da die derzeitige Bundesregierung derart viel für die Jugend in Österreich übrig hat, darf ich auch die Zahlen der Jugendarbeitslosigkeit noch bringen: Die Jugendarbeitslosigkeit ist vom Mai 2000 bis zum Mai 2006 um ganze 76 Prozent gestiegen!
Und wenn wir uns dann – da geht es jetzt um die Sorge der Entwicklung für die Zukunft – mit den einschlägigen Studien auseinander setzen und schauen, wie sich der Arbeitsmarkt vor dem Hintergrund der nicht vorhandenen Beschäftigungspolitik entwickeln könnte, verweise ich auf die jüngste Studie zum Thema „Ausblick auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit in Österreich bis zum Jahr 2009“, „Mikrovorschau“. Dabei geht es im Wesentlichen darum, dass – zusammengefasst – erstens eine ausgeprägte Angebotsexpansion zu erwarten ist – darauf wird man inhaltlich reagieren müssen – und es zweitens einen weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit geben wird. Das ist zusammengefasst das Thema dieser Studie, und ich glaube, dass man sich an den einschlägigen Fachstudien zumindest orientieren sollte.
Wie gesagt, immer nur dann, wenn es den Hintergrund einer nicht vorhandenen Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik gibt. (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Bundesrat Schennach: Darf ich eine Frage stellen?) Daher gibt es die Sorge, die wir in diesem Zusammenhang ganz stark zum Ausdruck bringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir zu guter Letzt in diesem Zusammenhang noch auf ein Problem aufmerksam zu machen, das mit gelöst hätte werden können – aber die Gelegenheit wurde bedauerlicherweise nicht genutzt. Debatten wurden in diesem Zusammenhang schon geführt, daher nur ganz kurz: Es geht darum, dass man bewusst einerseits einen legalen Zugang zum nationalen Arbeitsmarkt und andererseits einen illegalen Zugang zum inländischen Arbeitsmarkt auseinander hält. Beim illegalen Zugang zum inländischen Arbeitsmarkt gibt es ein besonderes Problem, das jetzt mit Bulgarien und Rumänien nicht neu ist, sondern im Zuge der EU-Osterweiterung schon 2004 in den einschlägigen Stellungnahmen besonders strapaziert wurde: die so genannte Scheinselbständigkeit.
Ich gehe davon aus, dass wir – bei all meinen kritischen Wortmeldungen – jetzt gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der ÖVP auf einem inhaltlichen Nenner sind, es wurde nur nicht gelöst. Insofern werbe ich jetzt sozusagen pro futuro für eine Regelung dieser Scheinselbständigkeit. Zu Beginn wurde dieses Problem ausschließlich von den Arbeitnehmer-Interessenvertretungen aufgezeigt. In weiterer Folge, nach intensiverer Debatte, gestehe ich zu, ist dies auch von der Wirtschaftskammer und der Industriellenvereinigung besonders als Problem strapaziert worden.
Worum geht es im Wesentlichen bei dieser Scheinselbständigkeit? – Es kreist immer um dasselbe Problem: Personen, die im Wesentlichen materiell, also jetzt im Substrat, als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu qualifizieren sind, werden formell als Selbständige abgehandelt. Das ist ein Problem, das im Wesentlichen, sozusagen ge-
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