danklich, aus der Sicht des Arbeitsmarktes in Wirklichkeit
einen illegalen Zugang zum Arbeitsmarkt bringt. (Bundesrat Mag. Himmer:
Was ist ein „Substrat“ ...?)
In diesem Zusammenhang möchte ich den Vorschlag, der insbesondere auch von der Bundesarbeitskammer eingebracht wurde, noch einmal strapazieren. Es geht im Wesentlichen um eine Beweislastumkehr. Die Behörden sind in der Regel mangels Informationen nicht in der Lage, letztlich zu bewerten, ob es sich um einen Unselbständigen oder einen Selbständigen handelt. Die so genannte Beweislastumkehr, nämlich dass man die Vermutung aufstellt, dass es sich in bestimmten Bereichen eigentlich um Unselbständigkeit handelt und vom Unternehmer dann sozusagen das Nicht-Vorliegen der Selbständigkeit nachgewiesen werden muss, halte ich für ein geeignetes Instrumentarium. Es ist im Wesentlichen eine Beweislastumkehr.
Ich möchte daher noch einmal für die Zukunft dafür werben, dass wir dort, wo es gemeinsame Probleme gibt – es geht da nicht immer nur um die kleine Freizügigkeit des Arbeitsmarktes für die unselbständig Beschäftigten, sondern auch für den anderen Bereich –, dieses Problem der Scheinselbständigkeit pro futuro gemeinsam lösen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bundesminister! Summa summarum: Mit den dargelegten Argumenten begrüßen wir sozusagen die Aktivität im Bereich der Übergangsregeln für die Beitrittskandidaten Bulgarien und Rumänien. Wir werden daher auch die Vorlage unterstützen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.29
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Perhab. Ich erteile ihm das Wort.
13.29
Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Vorredner! Selbstverständlich stimmt unsere Fraktion diesem Gesetzentwurf zu, denn es wäre geradezu absurd, hätten wir bei der letzten EU-Erweiterung unsere Nachbarländer diesen Regeln unterworfen, schlügen aber jetzt bei Bulgarien und Rumänien einen anderen Kurs ein. Das wäre, glaube ich, nicht nachvollziehbar.
Zur Problematik, die die Kollegin Konrad auch angesprochen hat betreffend Zuwanderung beziehungsweise Saisonniers: Es ist schon richtig, dass sie, wie Sie, Kollegin Konrad, gesagt haben, bei uns keine sozialrechtlichen Ansprüche haben, aber es sind faire Arbeitsverhältnisse auf Grund österreichischer Kollektivverträge. Und wenn Sie die Saisonniers hinsichtlich ihrer Zufriedenheit fragen, werden Sie das Resultat erhalten, dass jeder von ihnen sehr gerne wieder nach Österreich kommen wird, um hier einen Arbeitsplatz in Anspruch zu nehmen.
Wir werden auch in Zukunft trotz dieser Situation auf dem
Arbeitsmarkt in gewissen Branchen Saisonniers benötigen – das ist
inzwischen, glaube ich, jedem klar geworden, der sich mit Wirtschaft
beschäftigt. (Präsidentin Roth-Halvax übernimmt wieder den
Vorsitz.)
Herr Kollege Klug, da Sie hier wieder einmal das Thema
Arbeitsmarkt und Arbeitsplätze aus Ihrer Sicht dargestellt haben, darf ich Sie
ein bisschen in die Vergangenheit zurückführen und Ihnen die Arbeitsmarktdaten aus
dem Jahr 1998 zeigen. (Der Redner
hält ein Schriftstück in die Höhe.) Unter der Regierung Klima hatten wir
3 043 000 Beschäftigte. Unter der Regierung Schüssel hatten wir
im April 2006 3 256 000 Beschäftigte. Das ist ein Plus von
213 000 Arbeitsplätzen. (Beifall
bei Bundesräten der ÖVP. – Bundesrat Gruber:
... Geringfügige!)
Arbeitslosigkeit im April 1998, Regierung Klima, SPÖ (Bundesrat Gruber: Und die ÖVP war nicht dabei, oder?): 241 151 Arbeitslose. April 2006: 232 458 Arbeitslose.
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