wir uns, dieser Vorlage zuzustimmen. – Danke. (Beifall
bei der SPÖ und den Grünen. – Ironische Heiterkeit bei der ÖVP.)
13.39
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Kneifel. Ich erteile es ihm. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Der zukünftige Präsident! – Bundesrat Konecny: Einmal darf er noch schimpfen!)
13.39
Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: „Frau Präsidentin!“) Das, was Herr Kollege Klug gesagt hat, ist richtig, nämlich dass das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes der Anlass dafür ist, dass wir heute über diese Materie ... (Bundesrat Mag. Klug: Nein, das ist falsch! Das habe ich nicht gesagt! Die Bundesregierung ist der Anlass! – Bundesrat Gruber: Der Anlass war die Bundesregierung!) – Der Verfassungsgerichtshof hat uns veranlasst, das auf Grund des Erkenntnisses noch einmal zu bearbeiten.
Das Erkenntnis hat gelautet, dass sich der Gesetzgeber mit dieser Materie noch einmal beschäftigen soll, weil sie bestimmte strukturelle Probleme aufgewiesen hat, auf die der oberste Gerichtshof hingewiesen hat.
Die Wirtschaftskammer
und die Sozialpartner bekennen sich zu einer Lohnnebenkostensenkung sowie zu
einer Senkung der Beiträge zum Insolvenzentgeltsicherungsfonds. Wissen Sie,
warum? – Weil es dort in diesem Topf, von dem Sie gesprochen haben,
Überschüsse gegeben hat. Und warum hat es Überschüsse gegeben? – Weil wir
hier in diesem Haus gemeinsam die Abfertigung
Neu eingeführt haben und weil nicht
mehr so viel Geld für Ausfälle nach Insolvenzen in Betrieben bezahlt werden
musste, weil es eine Verbesserung gegeben hat, weil weniger aus diesem Topf
substituiert werden musste und im Falle von Ausfällen bei
Abfertigungszahlungen an Beschäftigte weniger überwiesen werden musste. Das
war der Grund.
Wir halten eine Senkung der Lohnnebenkosten für sehr sinnvoll, weil das den Standort stärkt. Und eine Senkung des Beitrages zum Insolvenzentgeltsicherungsfonds ist gerechtfertigt und sehr sozial, weil das wirtschaftlich sinnvoll ist, weil das vom Arbeitsmarkt her sinnvoll und auch sehr sozial ist, wenn durch eine Senkung der Lohnnebenkosten wieder mehr Leute in Beschäftigung kommen, denn dann sind wir wettbewerbsfähiger, dann sind wir stärker im internationalen Wettbewerb – und damit können mehr Leute in Österreich Arbeit haben. Deshalb ist diese Korrektur des Gesetzes äußerst sinnvoll. Wir werden dem selbstverständlich die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)
13.42
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
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