Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird (1424 d.B. und
1489 d.B. sowie 7563/BR d.B.)
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Höfinger. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Johann Höfinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich darf daher gleich zum Antrag kommen.
Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Danke für die Berichterstattung.
Ich zögere noch,
weil wir noch einmal durchzählen, ob genug Bundesräte anwesend sind. – Ich
zähle nicht die Hälfte der Bundesräte, somit ist die erforderliche Anwesenheit
nicht gegeben.
Ich unterbreche
die Sitzung und bitte die Ordner, flott tätig zu werden.
(Die Sitzung
wird für kurze Zeit unterbrochen und wieder aufgenommen.)
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Meine Damen und Herren Kollegen, ich habe eingeläutet und bitte in Zukunft
um etwas mehr Disziplin!
Weitere
Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wir gelangen nun
zur Abstimmung.
Der
gegenständliche Beschluss bedarf nach Artikel 44 Absatz 2
Bundes-Verfassungsgesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von
mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens
zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest, die nun gegeben ist.
Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
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