Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 106

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zent, Sonstige: 1 Prozent und – vielleicht zu Ihrer Überraschung! – unselbständig Er­werbstätige: 47 Prozent, also beinahe die Hälfte.

Was den Mannschaftsstand betrifft – und da denke ich an die Zeit nach dem Krieg, als Österreichs Frauen für die Freiwilligen Feuerwehren sozusagen herhalten mussten, weil die Männer im Kriegseinsatz waren –, möchte ich betonen und kann erfreut fest­stellen, dass von den 4 869 Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr in meinem Bezirk eine beachtliche Zahl Frauen gibt, nämlich 132; die Zahl der Männer beträgt 4 737.

In diesen Daten und Fakten, die ich Ihnen jetzt genannt habe, ist noch nicht inbegriffen die permanente Aus- und Weiterbildung, um den Anforderungen im Notfall gewachsen zu sein.

Ich möchte nun von dieser Stelle aus den 300 000 Österreicherinnen und Österrei­chern, die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sind, für ihren Dienst an unserer Ge­sellschaft ein recht herzliches Dankeschön sagen!

Die Finanzierung des Feuerwehrwesens erfolgt über die Feuerschutzsteuer und teils über Anteile aus dem Katastrophenfonds. Die Feuerschutzsteuer wird vom Bund ein­gehoben und den Ländern zu 100 Prozent zugeteilt. Im Jahre 2005 wurden zum Bei­spiel 61,5 Millionen € an die Länder weitergeleitet. Beim Anteil aus dem Katastrophen­fonds hat der Bund erfreulicherweise die Mittel von 8,49 Prozent im Jahr 2004 auf 8,89 Prozent erhöht, um die Mindereinnahmen aus der Steuerreform auszugleichen.

Für die Feuerwehren ist es aus meiner Sicht jedoch ein wenig problematisch, dass sie von der jeweiligen Konjunktur abhängig sind. Ich denke in diesem Zusammenhang zum Beispiel an das Aufkommen aus der Einkommensteuer und aus der Körperschaft­steuer. Die Feuerwehren können aus diesem Grund ihr Budget nicht mittelfristig pla­nen. – Mit dieser Gesetzesnovelle soll daher bis 2008 ein Mindestvolumen aus den vorhin angeführten Steuer- und Fondsmitteln von jährlich 90 Millionen € garantiert wer­den. Das ist für unsere Feuerwehren eigentlich sehr positiv.

Wir sollten jedoch diese Novelle auch zum Anlass nehmen, auch über die arbeits- und dienstrechtlichen Bestimmungen der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren nachzu­denken. Derzeit gibt es weder im öffentlichen Dienst noch im Bereich des privatrecht­lichen Dienstverhältnisses einen Rechtsanspruch auf Dienstfreistellung. Für uns Bür­germeister – ich bin, wie Sie wissen, Bürgermeister in einer kleinen Gemeinde und weiß das – stellt es kein Problem dar, dass in einem Notfall in einer Gemeinde alle Ge­meindebediensteten mithelfen.

Auch ich habe heuer in Niederösterreich bei einem großen Notfall mitgeholfen. Sie können sich sicherlich noch an die schweren Schneefälle in Mariazell erinnern. Es schaut natürlich die Sache schon ein wenig anders aus, wenn ich meine Gemeinde­bediensteten, sage ich einmal, den Mariazellern zur Verfügung stellen muss. Auch das sollten wir in unsere Überlegungen einfließen lassen!

Es ist daher aus meiner Sicht dringend notwendig, diesbezüglich klare gesetzliche Regelungen zu schaffen, nämlich den freiwilligen und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für die Dauer ihres Einsatzes – inklusive einer angemessenen Ruhezeit – Dienstfreistellung und Entgeltfortzahlung zu gewähren. Gleichzeitig soll den betrof­fenen kleinen und mittleren Unternehmen ein finanzieller Ausgleich für das Fernbleiben ihrer Mitarbeiter im Einzelfall gewährt werden. Dies wäre ein Zeichen der Wertschät­zung und Anerkennung für die geleistete Arbeit im Sinne der Bürgerinnen und Bürger in Österreich.

Ich stehe auch nicht an, dem gesamten Feuerwehrwesen in Österreich ein dickes Lob auszusprechen. Ich bringe das jetzt in Verbindung mit dem, was wir voriges Jahr bei der Katastrophe in New Orleans erlebt haben. Dort gibt es diese Art der freiwilligen


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