Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 124

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Er meint dann noch weiter – ich zitiere jetzt wörtlich –: Die Reinigung eines Gebäudes oder eine Dienstleistung im IT-Bereich bedarf der gleichen Anzahl von Mitarbeitern, egal, von welchem Unternehmen sie durchgeführt wird, und egal, wie groß dieses Un­ternehmen ist. Natürlich ist damit die eine oder andere Verschiebung an Arbeitsplätzen verbunden. – Zitatende.

Da muss ich sagen: Es kommt natürlich schon darauf an, wer da wo arbeitet und ge­werbliche Dienstleistungen erbringt, denn wir wissen, dass viele Großbetriebe, die Aufträge übernehmen, die Arbeiten und Dienstleistungen nicht mehr an lokale Betriebe weitervergeben, sondern an die – heute schon zur Genüge erwähnten – so genannten freischaffenden Klein- und Kleinstunternehmerinnen und -unternehmer.

Die sichern aber eigentlich keine Arbeitsplätze, sondern da kommt es zu einem echten Lohndumping, denn die arbeiten auf Werkvertragsbasis mit einem Gewerbeschein im Ein-Personen-Unternehmen. Ich glaube, das ist nicht die richtige Richtung, wenn auch – das weiß ich schon – diese Agentur als Erfolg vermeldet, dass man in diesem Bereich bereits an die 500 Millionen € an Aufträgen kostengünstig vergeben hat.

Ich meine, dass man sich das schon noch sehr genau ansehen sollte. Klar ist auch: Wenn die Gemeinden heute mit über 2 Milliarden € – das ist am letzten Gemeindetag so festgestellt worden, und ich glaube, darauf können alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister auch hier in diesem Haus stolz sein – ein Wirtschaftsmotor allererster Ordnung sind, dann werden sie das auch weiterhin nur dann sein können, wenn auch eine entsprechende Steuerleistung vorhanden ist.

Ist dem nicht so, dann endet aber in meinen Augen dieser wirtschaftliche Kreislauf, Herr Staatssekretär! Wenn keine Steuern mehr eingenommen werden, weil sich diese Großbetriebe, wie wir wissen, oft im Zuge von Gegenbesteuerungsmodellen eher de facto steuerfrei stellen, dann werden diese Gemeinden auch nicht mehr die Möglichkeit haben, unterstützend tätig zu sein.

Ich ersuche Sie also wirklich, in diese Richtung auch noch weitere Impulse zu geben. Es wurde ja seitens der Bundesbeschaffungsagentur immer wieder erwähnt, dass man größten Wert darauf legt, kleine und kleinste Betriebe zu beschäftigen, aber wie ge­sagt: Hinterfragt man das und sieht man sich das näher an, dann stellt man fest, dass das leider nicht der Fall ist.

Wir Sozialdemokraten werden diese Entwicklung also auch weiterhin sehr kritisch be­obachten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schennach.)

15.34


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Zwazl. – Bitte.

 


15.35.00

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Staatssek­retär! Geschätzte Damen und Herren! Ich denke, die Änderung des Bundesbeschaf­fungsgesetzes ist für uns in doppelter Hinsicht eigentlich Anlass zur Freude: Erstens ist es uns geglückt, mit unserem Entschließungsantrag im Bundesrat eine Änderung zu­gunsten der Klein- und Mittelbetriebe herbeizuführen. Zweitens haben wir die in der KMU-Studie erwähnten acht für Klein- und Mittelbetriebe relevanten Warengruppen herausbekommen.

Ich habe mir eigentlich gedacht, dass wir uns darüber freuen. Wir haben ja gestern in der Klausur gesagt, wir wollen eine Aufwertung des Bundesrates. – Das hat es ganz einfach noch nie gegeben, dass ein Entschließungsantrag des Bundesrates nicht nur von allen vier Parteien unterstützt wurde – da muss ich mich bedanken! –, sondern dann auch in ein Gesetz Eingang gefunden hat!

 


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