Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 129

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Insbesondere zum Beispiel im Taxibereich hat man dadurch neue Einnahmequellen entdeckt. Das heißt, dass künftig jeder gewerbliche Personenbeförderer zahlen soll. Den Preis für eineinhalb Fahrten, hat man sich ausgerechnet, nämlich 15 €, soll derje­nige bezahlen, wenn er sein Radio aufdreht; außer er gibt eine eidesstattliche Erklä­rung ab, dass über dieses Radio nur der Verkehrsfunk gehört werden kann. – Das ist das eine.

Zum Zweiten: Es ist nicht ganz nachvollziehbar, wenn man sich AKM-Abrechnungen ansieht, dass es zwar dem ORF gelungen ist, hervorragende Konditionen zu erreichen, dass aber der gewerbliche Bereich ganz schön zur Ader gelassen wurde. Dort hat sich nämlich der Gesamtabgabensatz um 7 Prozent erhöht, und das, obwohl es der AKM – dazu wirklich ein großes Kompliment – gelungen ist, den Verwaltungskostenanteil, der früher 27 Prozent betragen hat, fast auf ein Drittel abzusenken. Man hätte, wenn ich jetzt die Gewerbetreibenden sehe, die irgendwelche Musikalien abspielen und derglei­chen mehr, diese quasi als Konsumenten bedienen und diesen Vorteil, den man durch die Verwaltungskostensenkung lukriert, an sie weitergeben können.

Aber jetzt noch ganz konkret zur vorliegenden Gesetzesvorlage. Wir Sozialdemokraten sehen hiebei das große Problem, dass es durch den digitalen Bereich, der nicht ent­sprechend erfasst und abgehandelt wurde – gerade junge Menschen hören sich auf Schulhöfen CDs an, kopieren Musik vom Computer herunter –, zu einer Kriminalisie­rung kommt, wie wir das bereits in der Bundesrepublik Deutschland zu gewärtigen haben. Sie, Frau Ministerin Gastinger, haben sich immer sehr darum bemüht, das, was unter Ihrem Vorgänger im Jugendgerichtsbereich danebengegangen ist, zu kompen­sieren. Das sollten Sie auch hier einsehen; man sollte daher diese Gesetzesvorlage in dieser Hinsicht, um eben keine jungen Menschen im Urheberrechtsbereich auf dem digitalen Sektor zu kriminalisieren, wirklich noch einmal hinterfragen und überdenken. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.51


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Spiegelfeld-Schneeburg. – Bitte.

 


15.51.49

Bundesrat Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich möchte sehr kurz Stellung beziehen. Ich glaube, es liegen mit diesen beiden Vorlagen richtige und wichtige Dinge auf dem Tisch. Diese sind mit dem Verband der Österreichischen Musikwirtschaft ab­gestimmt worden. Immerhin sind in diesem Verband 65 000 Musiker, Sänger, Kompo­nisten und Autoren verbunden.

Es sich hier so einfach zu machen, lieber Kollege Schimböck, dass man sagt, die Schulhofkriminalität werde gefördert, indem man das kriminalisiert, das kann es nicht sein. Es muss schon Wege geben, den Kreativen in diesem Land eine Möglichkeit zu gerechtem Einkommen zu geben. Wir sehen seitens unserer Fraktion keinen Grund, etwas gegen diese Vorlage einzuwenden. Ganz im Gegenteil: Wir halten das für eine gute und abgestimmte Novelle.

Ich darf aus diesem Grund zwei Anträge gemäß § 43 GO-BR einbringen.

Antrag

der Bundesräte Dr. Spiegelfeld, Kolleginnen und Kollegen

gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-No-


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