Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 134

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Im Gegenzug dazu soll die Selbstbestimmung physisch Kranker und geistig behinder­ter Menschen gestärkt werden, und zwar durch die Vorsorgevollmacht: Der Betroffene betraut im vorhinein bei bestehender Einsicht und Urteilsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit beziehungsweise Äußerungsfähigkeit eine Person seines Vertrauens als zukünftigen Vertreter in näher zu bezeichnenden Angelegenheiten. Ziel der Regelung ist es, insbe­sondere die administrativen und finanziellen Hürden für die Erstellung einer Vorsorge­vollmacht möglichst gering zu halten.

Mit einer so genannten Sachwalter-Verfügung kann die betreffende Person sich in Be­zug auf die Person des Sachwalters äußern und so auf die Auswahl dieses Sachwal­ters in Zukunft Einfluss nehmen. Bestimmte Bereiche sollen vom Wirkungsbereich des Sachwalters ausgenommen werden können.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz bringt im Großen und Ganzen Verbesserungen für besachwaltete und insbesondere für behinderte Menschen. Positiv ist im Speziellen, dass die Zahl der Sachwalterschaften für Notare und Rechtsanwälte auf maximal 25 Personen in Zukunft beschränkt werden soll. Weiters positiv ist die Ein­führung einer so genannten Clearing-Stelle im Vorfeld von Sachwalter-Verfahren sowie auch die Neuerung, dass Angehörige die gesetzliche Vertretung übernehmen können, soweit sie Angelegenheiten des täglichen Lebens betreffen.

Einige Anregungen, die im Nationalrat von der SPÖ eingebracht worden sind, sind lei­der so nicht berücksichtigt worden – und das bedauere ich –, so zum Beispiel die For­derung nach einer Easy-to-read-Fassung, damit auch lernbehinderte Personen die Möglichkeit haben, das Gesetz wirklich vollinhaltlich zu begreifen, oder auch die Anhe­bung der Grenze für die Aufwandsentschädigung für Sachwalter.

Insgesamt sind, muss man aber sagen, die vorgeschlagenen Änderungen im Sachwal­terrecht grundsätzlich gut, da die Verhältnisse für die betroffenen Menschen klarer wer­den. Die Selbstbestimmung wird hervorgehoben, die Familie durch die Vorsorgevoll­macht gestärkt, und die Zahl der Sachwalterschaften wird beschränkt.

Die im Nationalrat auch von der SPÖ mit beschlossenen Abänderungs- und Entschlie­ßungsanträge haben überdies dazu beigetragen, dieses Gesetz im Sinne der Betroffe­nen noch weiter zu verbessern. Nach Ablauf von drei Jahren nach In-Kraft-Treten des Sachwalterrechts-Änderungsgesetzes werden die Auswirkungen der gesetzlichen Än­derungen, einschließlich der finanziellen Auswirkungen hinsichtlich der Vereinssach­walterschaft, evaluiert, und dann wird dem Nationalrat – und somit dann auch uns – ein diesbezüglicher Bericht vorgelegt.

Aus all diesen Gründen werden wir diesem Gesetz heute unsere Zustimmung erteilen und den daraus folgenden Gesetzen – nämlich der Rechtsanwaltsordnung und auch dem Heimaufenthaltsgesetz – ebenfalls. (Allgemeiner Beifall.)

16.08


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kritzinger. – Bitte.

 


16.08.59

Bundesrat Helmut Kritzinger (ÖVP, Tirol): Frau Präsidentin! Frau Ministerin Gastin­ger, hoch geschätzte werdende Mutti! (Heiterkeit.) Wir freuen uns alle, schon allein beim Anschauen, muss ich sagen. Das ist ja ein erfreulicher Zustand! (Neuerliche leb­hafte Heiterkeit.)

Meine Damen und Herren, wir haben in den letzten Jahren, was die Sachwalterschaft anlangt, einen unglaublich großen Boom erfahren, und in vielen Fällen sind Sachwal­terschaften durchgeführt worden, wo es gar nicht notwendig gewesen wäre. Es kam zu einer Überlastung dieses Systems, und deswegen ist es, glaube ich, richtig, dass man


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