Im Gegenzug dazu soll die Selbstbestimmung physisch Kranker und geistig behinderter Menschen gestärkt werden, und zwar durch die Vorsorgevollmacht: Der Betroffene betraut im vorhinein bei bestehender Einsicht und Urteilsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit beziehungsweise Äußerungsfähigkeit eine Person seines Vertrauens als zukünftigen Vertreter in näher zu bezeichnenden Angelegenheiten. Ziel der Regelung ist es, insbesondere die administrativen und finanziellen Hürden für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht möglichst gering zu halten.
Mit einer so genannten Sachwalter-Verfügung kann die betreffende Person sich in Bezug auf die Person des Sachwalters äußern und so auf die Auswahl dieses Sachwalters in Zukunft Einfluss nehmen. Bestimmte Bereiche sollen vom Wirkungsbereich des Sachwalters ausgenommen werden können.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz bringt im Großen und Ganzen Verbesserungen für besachwaltete und insbesondere für behinderte Menschen. Positiv ist im Speziellen, dass die Zahl der Sachwalterschaften für Notare und Rechtsanwälte auf maximal 25 Personen in Zukunft beschränkt werden soll. Weiters positiv ist die Einführung einer so genannten Clearing-Stelle im Vorfeld von Sachwalter-Verfahren sowie auch die Neuerung, dass Angehörige die gesetzliche Vertretung übernehmen können, soweit sie Angelegenheiten des täglichen Lebens betreffen.
Einige Anregungen, die im Nationalrat von der SPÖ eingebracht worden sind, sind leider so nicht berücksichtigt worden – und das bedauere ich –, so zum Beispiel die Forderung nach einer Easy-to-read-Fassung, damit auch lernbehinderte Personen die Möglichkeit haben, das Gesetz wirklich vollinhaltlich zu begreifen, oder auch die Anhebung der Grenze für die Aufwandsentschädigung für Sachwalter.
Insgesamt sind, muss man aber sagen, die vorgeschlagenen Änderungen im Sachwalterrecht grundsätzlich gut, da die Verhältnisse für die betroffenen Menschen klarer werden. Die Selbstbestimmung wird hervorgehoben, die Familie durch die Vorsorgevollmacht gestärkt, und die Zahl der Sachwalterschaften wird beschränkt.
Die im Nationalrat auch von der SPÖ mit beschlossenen Abänderungs- und Entschließungsanträge haben überdies dazu beigetragen, dieses Gesetz im Sinne der Betroffenen noch weiter zu verbessern. Nach Ablauf von drei Jahren nach In-Kraft-Treten des Sachwalterrechts-Änderungsgesetzes werden die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen, einschließlich der finanziellen Auswirkungen hinsichtlich der Vereinssachwalterschaft, evaluiert, und dann wird dem Nationalrat – und somit dann auch uns – ein diesbezüglicher Bericht vorgelegt.
Aus all diesen Gründen werden wir diesem Gesetz heute unsere Zustimmung erteilen und den daraus folgenden Gesetzen – nämlich der Rechtsanwaltsordnung und auch dem Heimaufenthaltsgesetz – ebenfalls. (Allgemeiner Beifall.)
16.08
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kritzinger. – Bitte.
16.08
Bundesrat Helmut Kritzinger (ÖVP, Tirol): Frau Präsidentin! Frau Ministerin Gastinger, hoch geschätzte werdende Mutti! (Heiterkeit.) Wir freuen uns alle, schon allein beim Anschauen, muss ich sagen. Das ist ja ein erfreulicher Zustand! (Neuerliche lebhafte Heiterkeit.)
Meine Damen und Herren, wir haben in den letzten Jahren, was die Sachwalterschaft anlangt, einen unglaublich großen Boom erfahren, und in vielen Fällen sind Sachwalterschaften durchgeführt worden, wo es gar nicht notwendig gewesen wäre. Es kam zu einer Überlastung dieses Systems, und deswegen ist es, glaube ich, richtig, dass man
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite