sen Bericht vorlegen können. Alles Gute! (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit sowie des Bundesrates Schennach.)
16.28
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Der von den Bundesräten Mayer, Giefing, Mitterer und Kampl eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Evaluierung und Weiterentwicklung der Organisation der Justizwache ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Frau Bundesminister Gastinger, Sie haben das Wort.
16.28
Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Wie Sie sicherlich wissen beziehungsweise wie Sie auch aus Ihrer täglichen Praxis wissen, braucht jedes gute Unternehmen eine gute Führung. Diese Gesetzesvorlage, die wir heute zur Diskussion stellen beziehungsweise beraten, ist im Grunde genommen darauf bezogen, dass wir im Justizministerium Folgendes gesehen haben: Es gibt organisatorische Schwachstellen im Bereich der Organisation der Strafvollzugsverwaltung, und wir wollen diese organisatorischen Schwachstellen in Stärken umwandeln, indem wir eine Vollzugsdirektion errichten.
Es ist ganz einfach auf den Punkt gebracht: Das Ziel besteht darin, Effizienzsteigerungen herbeizuführen, und zwar, wie der Herr Bundesrat schon richtig ausgeführt hat, planstellenneutral. Es steht also nicht die Einsparung im Vordergrund, sondern wir wollen die Kräfte bestmöglich bündeln, um dem so sensiblen und, wie ich glaube, für Österreich so wichtigen Bereich des Strafvollzuges eine effiziente und schlagkräftige Organisationseinheit zur Verfügung zu stellen. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)
Zum Entschließungsantrag, den Herr Bundesrat Mayer vorgelegt hat: Selbstverständlich ist das jetzt nur der erste Schritt. Sie haben ja angeführt, dass Sie mehr dezentrale Lösungen und mehr Kompetenzen in Richtung der Justizanstalten, die wir in allen neun Bundesländern haben, vorsehen wollen. Ich kann Ihnen aus meiner Sicht versichern, dass ich dieses Anliegen voll und ganz unterstütze. Wir werden auch im Bereich der Strafvollzugsorganisation weiter daran arbeiten, zumindest mittel- bis längerfristig – kurzfristig war dies nicht mehr möglich – die Leiter unserer Justizanstalten, insbesondere was den Bereich der Dienstaufsicht anbelangt, mit mehr Kompetenzen auszustatten. Ich glaube auch, dass das der richtige Weg ist.
Mir würde zum Beispiel auch vorschweben, dass wir alle Justizanstalten in Österreich – ich sage ganz bewusst „Justizanstalten“: landesgerichtliche Gefangenenhäuser und Strafvollzugsanstalten – in Zukunft als „Flexi“-Anstalten zur Verfügung haben, sodass alle mit eigenem Budget ausgestattet sind. Ich glaube, dass es der richtige Weg ist, sehr viel an Verantwortung gerade im Strafvollzugsbereich dezentral zu gestalten, aber all jene Aspekte, in denen es eine zentrale Steuerung geben muss, in der Vollzugsdirektion beziehungsweise, soweit noch notwendig, im Bundesministerium für Justiz zu belassen. Ich glaube, das ist auch deshalb der richtige Weg, weil das Prinzip der Selbstverantwortung durchaus zur Qualitätssteigerung beitragen kann. In diesem Sinne werden wir sicherlich weiterarbeiten.
Ich weiß nicht, ob ich diejenige sein werde, die Ihnen hier den Bericht erstatten wird. Ich würde ihn gerne wieder persönlich abgeben, das gestehe ich ein, es wäre eine tolle Sache. Aber das werde nicht ich entscheiden, sondern das wird der Wähler entscheiden. – Danke vielmals für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)
16.31
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