seitigt werden. Dabei werden die Fach- und die Dienstaufsicht zusammengeführt und der neuen Behörde ein umfassendes Aufsichtsrecht eingeräumt.
Dem Bundesministerium für Justiz werden demnach nur noch strategische Entscheidungen und übergeordnete Aufgaben zukommen, beispielsweise im Bereich des Stellenplanes und des Personal- und des Dienstrechtes. Operative Tätigkeiten, die bisher vom Ministerium ausgeführt wurden, werden der Strafvollzugsdirektion übertragen. Für die Organisation, die Leitung, die Steuerung, das strategische Controlling, das Organisationsmanagement und das Budget wird das Bundesministerium für Justiz auch weiterhin richtungweisende Vorgaben machen.
Diese neue Behörde soll auch mit Psychologen, Betriebswirten und Exekutivbediensteten ausgestattet werden, damit klar ist und sichergestellt wird, dass ein sehr breites Spektrum an anfallenden Problemen im Sinne der österreichischen Bevölkerung rasch und effizient erledigt werden kann.
Insgesamt wird dadurch eine Straffung der Organisation mit kürzeren Entscheidungswegen herbeigeführt. Durch die Vermeidung von Mehrfachbelastungen vorhandener Strukturen soll es gelingen, den Einsatz von finanziellen Mitteln und Personal nach effektiver und entsprechender Qualität zu gestalten. Die personelle Ausstattung der Vollzugsdirektion erfolgt planstellenneutral, weil die Stellenbesetzung durch frei werdende Kapazitäten aus dem Bereich des Justizministeriums, der Oberlandesgerichte und der einzelnen Justizanstalten erfolgt.
Damit diese Vorgaben auch so bleiben, und durch die Schaffung einer Zentralstelle – allein schon dieser Name löst bei den Vorarlbergern doch einiges nervöses Zucken aus, weil diese als Föderalisten mit Zentralstellen an und für sich schlecht umgehen können; aber trotzdem: damit das auch so bleibt ... (Bundesrat Schennach: Aber nur im Geiste!) – Bitte, Herr Kollege? (Bundesrat Schennach: Aber nur im Geiste! – Bundesrat Gruber: Alle Vorarlberger?) Nur im Geiste, natürlich!
Damit das auch so bleibt und deshalb, weil es einer entsprechenden Beobachtung bedarf, darf ich im Namen meiner Fraktion, der sozialdemokratischen Fraktion, sowie der Kollegen Mitterer und Kampl folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Bundesräte Mayer, Giefing, Mitterer, Kampl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung und Weiterentwicklung der Organisation der Justizwache
„Der Bundesrat wolle beschließen:
1. Die Bundesministerin für Justiz wird nach Einrichtung der Vollzugsdirektion ersucht, im Sinne einer dezentralen Organisation und einer damit einhergehenden Stärkung der Anstalten zu prüfen, welche Agenden den Anstalten übertragen werden können, und dies in weiterer Folge konsequent umzusetzen.
2. Die Bundesministerin für Justiz wird ferner ersucht, dem Bundesrat bis Jänner 2008 einen Fortschrittsbericht über die Erfahrungen mit der Neuorganisation und die geplanten weiteren Schritte die Organisation der Justizwache vorzulegen.“
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Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich bedanke mich für die Vorlage, wünsche Ihnen alles Gute und möchte meine Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass Sie uns auch 2008 die-
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