Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 138

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Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nunmehr gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heimaufenthaltsgesetz geän­dert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

16.23.0622. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Aus­schreibungsgesetz 1989, die Strafprozessordnung 1975 und das Jugendgerichts­gesetz 1988 geändert werden (1426 d.B. und 1520 d.B. sowie 7541/BR d.B. und 7569/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 22. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mörk. Ich bitte um den Bericht.

 


16.23.23

Berichterstatterin Gabriele Mörk: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Justizausschus­ses über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, die Strafprozessordnung 1975 und das Jugendge­richtsgesetz 1988 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich beschränke mich daher auf die An­tragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


16.24

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ich werde dem Umstand Rechnung tragen, den Herr Kollege Kritzin­ger liebevoll beschrieben hat, und mich kurz halten. Ich mache zur Änderung des Straf­vollzugsgesetzes einige kurze Anmerkungen.

Derzeit können bis zu drei Behörden Aufsicht über die Vollzugsbehörden erster Instanz führen. Die vielen parallelen Agenden bei der Dienststellen-Fachaufsicht wurden offen­bar als unübersichtlich beziehungsweise unbefriedigend empfunden. Der Zustand der Doppelgleisigkeiten soll durch die Schaffung einer zentralen Strafvollzugsdirektion be-


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