Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 137

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Ich glaube, dass das ein ganz vernünftiger Weg ist. Jeder von uns hat die Medien­berichterstattung zu diesem Bereich in Erinnerung. Der ORF hat einige schon fast erschütternde Dokumentationen zu diesem Thema gebracht. Jeder weiß auch, wie schwierig es ist, wenn die Geschäfte durch einen anderen erledigt werden müssen. Darauf müssen wir natürlich hier auch Rücksicht nehmen.

Frau Bundesrätin Neuwirth hat angemerkt, dass Sie gerne eine Easy-to-read-Fassung gehabt hätte. Ich kann Ihnen versichern, dass wir im Justizministerium daran arbeiten werden, dass wir dieses Sachwalterschaftsrechts-Änderungsgesetz bestmöglich in die Praxis umsetzen können. Wir haben vor, Informationsveranstaltungen durchzuführen, nicht nur für unsere Gerichte – auch das ist eine Forderung von der Frau Abgeord­neten Stadlbauer gewesen, dass der Sachwalter im Außerstreitverfahren angehört werden muss, wenn es um Krankheitsfälle, um unmittelbar bevorstehende Operationen geht –, sondern natürlich auch für die Sachwaltervereine und die Personen, die in diesem Bereich tätig sind.

In diesem Zusammenhang wird es natürlich eine kurze Easy-to-read-Fassung geben; wir arbeiten daran. Es war natürlich nicht möglich, dies so in Gesetzesform zu fassen, ich hoffe aber trotzdem, dass unsere Gesetze easy to read sind. Zumindest versuchen wir, sie so auszugestalten, dass man sie auch lesen kann. Dies ist nicht immer einfach, das weiß ich, aber es ist schon auch unser Anspruch, dass man unsere Gesetze aus dem Justizministerium auch lesen kann. Ich verstehe aber den Wunsch, und es ist hier auch besonders wichtig, dass wir die Öffentlichkeit ganz allgemein  (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.) Nein, Sozialrecht auch nicht – aber Mietrecht ist mein Ressort, da bin ich bei Ihnen, Herr Bundesrat!

In diesem Falle wird es sicherlich möglich sein, eine Zusammenfassung in Form einer Broschüre – oder wie auch immer – zur Verfügung zu stellen, sodass alle betroffenen Kreise die nötige Information sehr kompakt, sehr einfach und vor allem für den Bürger und die Bürgerin verständlich zur Verfügung haben werden. Daher unterstütze ich Ihre Forderung voll und ganz, und wir werden uns im Haus bemühen, bis zum In-Kraft-Tre­ten dieses Gesetzes, und auch schon lange davor, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, damit wir dieses so wichtige Gesetzesvorhaben in der Praxis bei unseren Bürgerinnen und Bürgern bestmöglich umsetzen können.

In diesem Sinne bedanke ich mich recht herzlich für Ihre Zustimmung, und ich bedanke mich auch für Ihre Aufmerksamkeit – danke vielmals! (Allgemeiner Beifall.)

16.21


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Zunächst stimmen wir ab über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 be­treffend ein Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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