Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 136

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Ich denke, mit diesem Gesetz können wir auch der Überlastung der Gerichte in dieser Frage entgegenwirken und auch eine Rückgewinnung von Reputation erreichen. Vor allem aber können wir mit diesem Gesetz jenen Menschen, die von dieser gesetzlichen Regelung betroffen sind, eine bessere Unterstützung angedeihen lassen. Und betrof­fen sind von diesem Gesetz zwei Gruppen: jene, über die eine Sachwalterschaft – unter Anführungszeichen – „verhängt“ wird, und jene, die Sachwalter sind und diese Kompetenzen wahrnehmen, was nicht immer einfach ist und in vielen Fällen auch sehr aufwendig ist. Und gerade wenn wir jetzt die Möglichkeit der Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger vorgesehen haben: Da geht es um die Organisation von Pflege zum Beispiel, um die Abwicklung von Geschäften des täglichen Lebens, um die Gel­tendmachung sozialrechtlicher Ansprüche, um die Abwicklung von medizinischen Be­handlungen und so weiter.

Das ist jetzt ein sehr brauchbarer Weg, den wir mit diesem Gesetz eingeschlagen ha­ben. Ich bin froh darüber, dass wir hier eine sehr praktikable Lösung gefunden haben, ich kann dazu nur gratulieren. Wir von den Grünen werden allen drei Änderungen zu­stimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

16.16


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Frau Bundesministerin Gastinger, Sie haben das Wort. – Bitte.

 


16.16.33

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrter Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich darf meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass dieses Gesetzesvorhaben hier auf so breite Zustimmung stößt. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich auch bei den Mitarbeitern be­danken – es sind Dr. Barth und Sektionschef Dr. Hopf gewesen, die maßgeblich daran beteiligt waren –, denn es sind, wie Sie wissen werden, diesem Gesetzesvorhaben sehr lange Beratungen, vor allem auch mit all den Experten, die hier praktisch tätig sind, vorausgegangen. Es hat sich der Weg des Justizministeriums, dass wir auch die Expertise aus der Praxis immer mit einbeziehen wollen, durchaus bewährt.

Die Frau Präsidentin hat es in ihren einleitenden Worten schon gesagt, und ich glaube, das, was dieses Gesetz so wichtig macht, ist, dass es für uns alle wichtig ist, weil es uns alle betreffen kann. Dessen müssen wir uns bewusst sein, und dessen waren wir uns auch bewusst, als wir dieses Gesetz vorbereitet haben. Wir schaffen uns hier die Rahmenbedingungen für Angelegenheiten, wo die Chance relativ groß ist, dass der eine oder andere oder vielleicht auch sehr viele von uns tatsächlich selbst davon be­troffen sind. Also so gesehen war Ihr Einwand in Richtung Heimaufenthaltsgesetz si­cherlich mehr als berechtigt, aber auch die Sachwalterschaft kann uns alle betreffen.

Das war auch der Hintergrund, weswegen wir uns hier wirklich Gedanken darüber gemacht haben, wie wir für jene Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Geschäfte selbst zu regeln, dies bestmöglich gestalten können, ohne ihre persönliche Freiheit mehr als unbedingt notwendig einzuschränken.

In diesem Zusammenhang möchte ich, weil das die Vorredner noch nicht erwähnt ha­ben, ausdrücklich auf die Clearing-Stelle hinweisen. Auch das haben wir vorgesehen, dass jetzt nicht mehr automatisch, wenn ein Antrag aus der nahen Verwandtschaft gestellt wird, dass jemand besachwaltet werden soll, ein Sachwalter in vollem Umfang bestellt wird. Wir haben uns wirklich bemüht, zu schauen, in welchen Bereichen der betroffene Mensch in Zukunft nicht mehr in der Lage sein wird, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, und mit welchen geeigneten Mitteln, durch welche geeignete Person oder Institution ihm hier geholfen werden kann.

 


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