Luftverkehr 1997 geändert werden (1429 d.B. und
1524 d.B. sowie 7543/BR d.B. und 7573/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu den Punkten 23 bis 26 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 23 und 24 sowie 26 ist Herr Bundesrat Winter. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Ernst Winter: Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsvertragsgesetz 1958 und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden – Versicherungsrechts-Änderungsgesetz.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich darf mich daher auf die Antragstellung beschränken.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters bringe ich den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2003/58/EG das Firmenbuchgesetz, das Unternehmensgesetzbuch, die Jurisdiktionsnorm, das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Aktiengesetz 1965 und das Handelsvertretergesetz geändert werden – Publizitätsrichtlinie-Gesetz.
Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor; ich darf mich daher auf die Antragstellung beschränken.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich darf weiters den Bericht des Justizausschusses bringen über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz und das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 1997 geändert werden.
Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor; ich beschränke mich auf die Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. – Berichterstatter zu Punkt 25 ist Herr Bundesrat Wolfinger. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Franz Wolfinger: Sehr geehrter Herr Präsident!
Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des
Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
ein Bundesgesetz über das Statut der Europäischen Genossenschaft erlassen wird
sowie das Genossenschaftsgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz,
das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Bankwesengesetz, das
Pensionskassengesetz, das Börsegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das
Arbeitsverfassungsgesetz, das Bundesgesetz über die Post-Betriebsverfassung,
das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und
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