Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 143

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das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden – Genossenschaftsrechtsänderungsge­setz 2006.

Der Inhalt des Gesetzes liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Ein Beschluss über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist infolge Stimmengleichheit nicht zustande gekom­men.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Schimböck. – Bitte.

 


16.37.05

Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Mit der Einrichtung einer Europäischen Genossenschaft, wie sie diese EU-Richtlinie mit einem eigenen Statut vorsieht, sind eine Reihe von Aufgaben an die Gesetzgebung zugekommen, hiefür entsprechende Ausführungsrichtlinien zu schaffen.

Wenn man sich das Gesellschaftsrecht insgesamt ansieht, stellt man fest: Wir haben in Österreich eigentlich zwei Hauptformen, nämlich die Aktiengesellschaft und die GesmbH, und daneben eben eine seltenere Form, die Genossenschaft. Die Genossen­schaft gewinnt aber wieder an Bedeutung – ich denke dabei an Einkaufsgenossen­schaften vieler kleinerer Gewerbebetriebe, aber auch an andere Zusammenschlüsse wie zum Beispiel Funknetze bei Fuhrunternehmungen und dergleichen mehr.

Es war daher für unsere Fraktion nicht ganz nachvollziehbar, wieso man diese Chance nicht dazu genutzt hat, das Genossenschaftsrecht, das zum Beispiel auch im gemein­nützigen Wohnungsbereich eine große Dimension hat, näher an die entsprechenden Bestimmungen des Aktiengesetzes heranzurücken. Es ist ja eigentlich auch der Auf­sichtsrat im Aktiengesetz schon weiter entfernt mit seinen Kontrollrechten und seinen Möglichkeiten, Einfluss auf die Gesellschaft zu nehmen, gegenüber der GesmbH, aber hier wurde das leider verabsäumt. Es wurden im Genossenschaftsrecht nicht die Be­stimmungen dafür geschaffen, dem Aufsichtsrat entsprechende Kontrollmöglichkeiten zu geben und damit zur Bestandssicherung des Unternehmens, aber auch zur Gläubi­gersicherung beizutragen.

Wir ersuchen daher um Verständnis dafür, dass wir dieser Gesetzesvorlage nicht unsere Zustimmung geben können. (Beifall bei der SPÖ.)

16.38


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte.

 


16.39.07

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Schimböck sprach erfreulich kurz (Heiterkeit bei der ÖVP – Bundesrat Reisen­berger: Nehmen Sie sich ein Beispiel!) – ich meine, von unserer Seite aus gesehen –, daher werde auch ich mich kurz fassen.

Eines kann ich mir aber nicht ganz verkneifen: Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie den Genossenschaften eine besondere Zukunft geben? Und heißt das, dass viel­leicht die „Konsum-Genossenschaft“ wieder errichtet wird? Oder habe ich das falsch verstanden? (Bundesrat Schimböck: Gibt es in Salzburg ...!)

 


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