In diesem Sinne möchte ich kurz darauf hinweisen, dass von diesen vier Tagesordnungspunkten nur ein Tagesordnungspunkt kontroversiell ist, eben der Punkt 25. Die Sozialdemokraten können dem nicht zustimmen. Im Ausschuss hat es Stimmengleichheit gegeben.
Ich darf daher folgenden Antrag einbringen:
Antrag
gemäß § 43 GO-BR
der Bundesräte Dr. Kühnel, Kolleginnen und Kollegen
Der Bundesrat wolle beschließen:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom
24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz
über das Statut der Europäischen Genossenschaft (Societas Cooperativa
Europaea – SCE) – (SCE-Gesetz – SCEG) erlassen wird sowie das
Genossenschaftsgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das
Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Bankwesengesetz, das Pensionskassengesetz, das Börsegesetz, das
Versicherungsaufsichtsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Bundesgesetz
über die Post-Betriebsverfassung, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und das
Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (Genossenschaftsrechtsänderungsgesetz –
GenRÄG 2006) (1421 d.B. und 1522 d.B. sowie 7572/BR d.B.),
wird kein Einspruch erhoben.
*****
Dieser Antrag ist
genügend unterstützt, und ich darf Ihnen, Herr Präsident, diesen Antrag
überreichen.
Im Hinblick darauf, dass gewisse Dinge große Schatten vorauswerfen, will ich zu keinen weiteren Worten schreiten. – Ich danke. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)
16.41
Vizepräsident Jürgen Weiss: Der soeben vorgetragene Antrag ist tatsächlich ausreichend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung. (Heiterkeit.)
Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Gastinger. – Bitte.
16.41
Bundesministerin für Justiz Mag. Karin
Gastinger: Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Lassen Sie mich die
Gelegenheit dazu nutzen, meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, allen voran
Herrn Sektionschef Hopf, Professor Kathrein und Frau Dr. Bydlinski recht
herzlich dafür zu danken, dass sie immer wieder so viel Akribie, Energie und
auch Kompetenz und Fachwissen hineinlegen, damit wir hier solche
Gesetzesmaterien zur Beratung vorliegen haben, die großteils, wie ich auch
heute wieder sehe, die Zustimmung aller Mitglieder des Hohen Hauses finden.
Allen ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle.
Wie Sie gesehen
haben – Sie haben die Gesetzesmaterien sicherlich auch durchgearbeitet –,
sind das wirklich komplexe Geschichten, für die es sehr viel Know-how braucht.
Ich bin sehr dankbar für die Unterstützung.
Ich möchte nur noch etwas zu den Ausführungen des Herrn Bundesrates Schimböck sagen. Herr Bundesrat, Sie haben gesagt, dass Sie gerne mehr Aufsichtsrechte für den Aufsichtsrat auch in der Genossenschaft gehabt hätten. Hiezu möchte ich anmer-
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite