Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 144

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In diesem Sinne möchte ich kurz darauf hinweisen, dass von diesen vier Tagesord­nungspunkten nur ein Tagesordnungspunkt kontroversiell ist, eben der Punkt 25. Die Sozialdemokraten können dem nicht zustimmen. Im Ausschuss hat es Stimmengleich­heit gegeben.

Ich darf daher folgenden Antrag einbringen:

Antrag

gemäß § 43 GO-BR

der Bundesräte Dr. Kühnel, Kolleginnen und Kollegen

Der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem ein Bundesgesetz über das Statut der Europäischen Genossenschaft (Societas Cooperativa Europaea – SCE) – (SCE-Gesetz – SCEG) erlassen wird sowie das Genossenschaftsgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Bankwesengesetz, das Pensionskas­sengesetz, das Börsegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Arbeitsverfas­sungsgesetz, das Bundesgesetz über die Post-Betriebsverfassung, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (Genossen­schaftsrechtsänderungsgesetz – GenRÄG 2006) (1421 d.B. und 1522 d.B. sowie 7572/BR d.B.), wird kein Einspruch erhoben.

*****

Dieser Antrag ist genügend unterstützt, und ich darf Ihnen, Herr Präsident, diesen Antrag überreichen.

Im Hinblick darauf, dass gewisse Dinge große Schatten vorauswerfen, will ich zu kei­nen weiteren Worten schreiten. – Ich danke. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

16.41


Vizepräsident Jürgen Weiss: Der soeben vorgetragene Antrag ist tatsächlich ausrei­chend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung. (Heiterkeit.)

Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Gastinger. – Bitte.

 


16.41.18

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Lassen Sie mich die Gelegenheit dazu nutzen, meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, allen voran Herrn Sektionschef Hopf, Professor Kathrein und Frau Dr. Bydlinski recht herzlich dafür zu danken, dass sie immer wieder so viel Akribie, Energie und auch Kompetenz und Fachwissen hin­einlegen, damit wir hier solche Gesetzesmaterien zur Beratung vorliegen haben, die großteils, wie ich auch heute wieder sehe, die Zustimmung aller Mitglieder des Hohen Hauses finden. Allen ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle.

Wie Sie gesehen haben – Sie haben die Gesetzesmaterien sicherlich auch durchge­arbeitet –, sind das wirklich komplexe Geschichten, für die es sehr viel Know-how braucht. Ich bin sehr dankbar für die Unterstützung.

Ich möchte nur noch etwas zu den Ausführungen des Herrn Bundesrates Schimböck sagen. Herr Bundesrat, Sie haben gesagt, dass Sie gerne mehr Aufsichtsrechte für den Aufsichtsrat auch in der Genossenschaft gehabt hätten. Hiezu möchte ich anmer-


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