Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 145

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ken, dass wir sehr wohl vorgesehen haben, in allen Genossenschaften jedem einzel­nen Aufsichtsratsmitglied das Recht einzuräumen, vom Vorstand Informationen über die aktuelle Situation der Gesellschaft zu verlangen. Das ist also sehr wohl vorgese­hen, das war eine Ermächtigung im Statut der Europäischen Genossenschaft und das haben auch wir vorgesehen. Eine weiter gehende Determinierung wäre dem Genos­senschaftsrecht ganz allgemein fremd, denn das Genossenschaftsrecht ist ganz all­gemein durch eine große Satzungsfreiheit gekennzeichnet. Das hat sich in der Praxis auch durchaus bewährt, weil Zweck und Ausrichtung einer Genossenschaft vielfach andere sind, als dies bei einer Aktiengesellschaft der Fall ist. Außerdem stellt das System der genossenschaftlichen Revision mit der Gebarungskontrolle, die eben auch die Überprüfung von Geschäftsführungsmaßnahmen umfasst, noch einen zusätzlichen Kontrollfaktor dar. Dies ist auch der Grund, weswegen wir meinen, dass beim Genos­senschaftsrecht mit diesen Aufsichtsmaßnahmen durchaus das Auslangen gefunden werden kann, weswegen diesem Vorschlag leider – aus der Sicht der SPÖ gespro­chen – nicht gefolgt werden konnte.

Ich werde meine Ausführungen auch kurz halten. – In diesem Sinne sage ich danke für die Aufmerksamkeit und danke auch für die Zustimmung. – Danke. (Allgemeiner Bei­fall.)

16.43


Vizepräsident Jürgen Weiss: Gibt es dazu noch eine weitere Wortmeldung? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von den Berichterstattern ein Schlusswort gewünscht? – Nein.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2006.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Publizitätsrichtlinie-Gesetz.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Genossenschaftsrechtsänderungsgesetz 2006.

Es liegt hiezu ein Antrag der Bundesräte Dr. Kühnel, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Absatz 1 der Geschäftsordnung vor, gegen den Beschluss keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag ihre Zustimmung ge­ben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenom­men.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz und das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 1997 geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

 


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