Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 169

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Zwischenbemerkung von Staatssekretär Dolinschek.) – Herr Staatssekretär, es tut mir Leid, aber: Selbst wenn Sie es noch zehnmal wiederholen, wird es dadurch nicht richti­ger! (Staatssekretär Dolinschek: Bei Ihnen auch nicht!) – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

18.14


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte schön, Herr Bundesrat Klug.

 


18.14.15

Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kol­leginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär! Als höflicher Bundesrat bin ich der Ein­ladung des Herrn Staatssekretärs Dolinschek gerne gefolgt, und da er gemeint hat, ich möge mir die Zahlen anschauen, habe ich das inzwischen kurz versucht, weil ich etwas irritiert war durch die Frage, ob ich falsche gehabt hätte. Daher mache ich das kurz. Das bezieht sich im Wesentlichen auch auf die Wortmeldung des Kollegen Himmer.

Das Pensionsrecht ist bedauerlicherweise kompliziert. Das ist es wirklich. Wir haben jetzt mehrere Rechtslagen. Das zu durchblicken, ist nicht immer ganz einfach. Ich habe etwas schnippisch, das gebe ich zu, von hinten meine Unterlage angeboten, weil ich zwischenzeitig der Meinung war, Frau Kollegin, Sie haben ernsthaft eine falsche Unter­lage, meine wäre gut gewesen.

Daher nur zu dem System der Zahlen. Ob wir uns die Weiterentwicklung dieses Niveaus der staatlichen Pensionsvorsorge tatsächlich leisten können oder nicht, hängt de facto in einem System, welches sich aus Umlagen und aus Steuern finanziert, von mehreren Faktoren ab. (Ruf bei der ÖVP: Bis jetzt stimmt es!) – Und es wird auch noch am Schluss stimmen.

Eine Frage ist zweifelsohne die demographische Entwicklung. Herr Staatssekretär! Kollege Himmer! Da haben Sie Recht. Es ist auch eine Frage: Wie regle ich den fakti­schen Pensionszugang? Sind die Menschen im Land gesund, oder sind sie krank? Und dann ist zweifelsohne auch wichtig: Wie entwickeln sich einerseits die versiche­rungsabhängigen Einkommen? Habe ich eine vernünftige Entwicklung, habe ich hohe Beiträge? Und was auch wichtig ist in dem System: Wie entwickelt sich die Arbeits­platzsituation? Habe ich eine hohe Erwerbsquote im Land, habe ich gute Beschäfti­gung, habe ich ein gutes Beitragsaufkommen?

Wenn sich diese Dinge gut entwickeln würden – die Voraussetzungen, die haben wir noch nicht, das werden Sie mir zugestehen müssen –, wenn sich diese Faktoren gut entwickeln, dann bedeutet das, dass der zweite Aspekt der Finanzierung, nämlich der Steuerzuschuss, möglichst niedrig sein kann. Der Steuerzuschuss tituliert sich in der Pensionsversicherung als so genannter Bundesbeitrag.

Herr Staatssekretär Dolinschek hat mich eingeladen, Zahlen zu präsentieren. Kollege Himmer hat darauf aufmerksam gemacht, wir können uns das nicht mehr leisten. Da­her bringe ich jetzt zum Schluss die einschlägigen Zahlen, nämlich: Wie entwickelte sich dieser Bundesbeitrag im Verhältnis zu den Gesamtstaatsausgaben und im Ver­hältnis zum Bruttoinlandsprodukt?

Folgende zwei Zahlen: 1970 hatten wir im Verhältnis zu den Gesamtstaatsausgaben, Herr Staatssekretär, 18,4 Prozent und im Jahre 1998 nur mehr 14,7 Prozent. Im Ver­hältnis zum Bruttoinlandsprodukt hatten wir 1970 5 Prozent und 1998 nur mehr 4,4 Prozent.

Das bedeutet, der Staat hat sich sukzessive aus seiner Leistung des Bundesbeitrags – und Sie wissen, das ist der soziale Ausgleich – zurückgezogen. (Bundesrätin Bachner:


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