Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 170

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Richtig!) Und das in einem Land, das im europäischen Vergleich das drittreichste Land ist. (Staatssekretär Dolinschek: Und wer hat die Verantwortung gehabt zu dieser Zeit, Herr Bundesrat?)

Der politische Succus aus diesen Zahlen – ich bin der Einladung gefolgt, das habe ich sehr gerne angenommen – besteht ausschließlich darin: Wofür gebe ich im Land das Geld aus? Leiste ich mir eine anständige, vernünftige und sozial gerechte Staatspensi­onsvorsorge, oder gebe ich das Geld für andere Dinge aus?

Diese Bundesregierung hat sich für den anderen Weg entschieden (Bundesrat Ko­necny: Eurofighter!), für Eurofighter und ähnliche Dinge. Ich hoffe stark, dass wir das im Herbst korrigieren werden. – Glück auf! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

18.19


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Haller, Kollegin­nen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

18.20.4832. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetenge­setz 1948, das Richterdienstgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Ausschrei­bungsgesetz 1989, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundes­bahn-Pensionsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, das Apothekengesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardio­technikergesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD-Gesetz, das MTF-SHD-Gesetz sowie das Sanitätergesetz geändert werden (Bun­des-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz) (1413 d.B. und 1482 d.B. sowie 7544/BR d.B. und 7556/BR d.B.)

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir gelangen nun zum 32. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. Ich bitte um den Bericht.

 


18.21.05

Berichterstatterin Mag. Susanne Neuwirth: Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Der Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertrags­bedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Aus­schreibungsgesetz 1989, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bun­desbahn-Pensionsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Land- und forst­wirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz,


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