Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 171

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das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, das Apothekengesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das Me­dizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD-Gesetz, das MTF-SHD-Gesetz sowie das Sanitätergesetz geändert werden (Bundes-Behindertengleichstellungs-Be­gleitgesetz), liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher zum Antrag.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, ge­gen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Ich danke für den Bericht.

Wortmeldungen liegen nicht vor. Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

18.22.5933. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversi­cherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Sonderunterstützungsgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungs­gesetz 2006 – SRÄG 2006) (1408 d.B. und 1483 d.B. sowie 7545/BR d.B. und 7557/BR d.B.)

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir gelangen nun zum 33. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Hladny. Ich bitte um den Bericht.

 


18.23.15

Berichterstatterin Waltraut Hladny: Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Staats­sekretär! Der Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Kon­sumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Ge­werbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Be­amten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsge­setz 1977 und das Sonderunterstützungsgesetz geändert werden (Sozialrechts-Ände­rungsgesetz 2006 – SRÄG 2006), liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; daher beschrän­ke ich mich auf den Antrag.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz somit den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozial­versicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Sonderunterstützungsgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006 – SRÄG 2006), mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben. (Unruhe im Saal.)

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

 


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