Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 172

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Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mayer. – Ich bitte die Bundesräte, den Lärmpegel etwas zu senken!

 


18.24.51

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Wir haben alle ge­meinsam das Eröffnungsspiel der WM versäumt. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: 1 : 1 steht es!) Es steht inzwischen 2 : 1, liebe Kollegin; unsere Fraktion ist schon etwas wei­ter. Sie haben drei Tore versäumt und ich meinen Flieger nach Vorarlberg – wir könn­ten daher in der Debatte jetzt etwas ausholen, denke ich.

Mit dem vorliegenden Sozialrechts-Änderungsgesetz behandeln wir eine Fülle von Ver­besserungen und Anpassungen in sozialpolitischer Hinsicht. – Ein fortschrittliches Denken, wie gewohnt, von unserer Bundesregierung in der Sozialpolitik. (Bundesrat Schennach: Warum schmunzeln Sie dabei so?) – Ja man kann sich freuen und schmunzeln, und über derartige Materien muss man erfreut berichten, lieber Kollege.

Ich möchte auf die e-card zu sprechen kommen. Es gibt jetzt auch die Möglichkeit, pri­vate Daten darauf zu speichern. Heute konnte man hier im Parlament seine e-card zu einer Bürgerkarte umpolen lassen; ich hoffe, alle von Ihnen haben davon Gebrauch gemacht. (Bundesrat Schennach: Das funktioniert nicht!) Das funktioniert sogar. (Bun­desrat Schennach: Aber nicht bei jedem!) Wahrscheinlich nicht bei allen, die sich ma­nifest verweigern, was die gute Sozialpolitik der Bundesregierung anlangt. (Bundesrat Konecny: Die Grünen sind ausgeschlossen!) Die Grünen sind ausgeschlossen – das hat Professor Konecny gesagt, das kommt nicht von mir.

Damit werden auch alle Bedenken, die wir bei der Einführung der e-card hatten, die Menschen würden davor Angst haben, ausgeräumt. Nun, man höre und staune, tritt sogar das Gegenteil ein. Im Zuge des Einführungsprozesses hat sich nämlich heraus­gestellt, dass das Anspruchsdenken an die e-card eigentlich noch viel höher ist, als wir erwartet haben, obwohl es dazu keine technische Machbarkeit gibt.

Dieses e-card-Produkt ist ein Produkt, das europaweit bestaunt wird. Sozial- und Ge­sundheitspolitiker anderer Staaten kommen zu uns und studieren dieses System. Wir haben die e-card also in bester Verwendung und sind dabei, dies zu evaluieren und auch für weitere Aufgaben – wie heute schon gehört – verfügbar zu machen.

Alles in allem ist diese e-card also eine weitere Erfolgsgeschichte der Sozialversiche­rung und dieser sozial eingestellten Bundesregierung.

Weiters kommt es bei dieser Gesetzesänderung zu einer Verlängerung der Schutzfrist nach dem Ausscheiden aus der Krankenversicherung von drei auf sechs Wochen. Mit dieser Maßnahme wurde eine Versicherungslücke geschlossen, was absolut notwen­dig war. Außerdem wird durch die Einführung einer so genannten Günstigkeitsregel für die Bemessung von Wochengeld für Notstandshilfebezieherinnen eine weitere Verbes­serung geschaffen.

Ich möchte zudem auf die gesetzliche Verankerung der Frauenförderungsmaßnahmen im Bereich der Sozialversicherung hinweisen, die im Sinne des Bundesgleichstellungs­gesetzes für Bedienstete der Sozialversicherung die Beachtung der Frauenquote bei der Entsendung von Versicherungsvertreterinnen und Versicherungsvertretern in die Selbstverwaltungskörper mit sich bringt. Das ist eine notwendige und wichtige Maß­nahme, die von den Frauen wahrscheinlich freudig begrüßt wird.

Eine wichtige Klarstellung erfolgt auch im Bereich der Arbeitsunfälle und Berufskrank­heiten. Nunmehr soll der Dienstgeber in allen Fällen verpflichtet werden, bei Arbeitsun­fällen und Berufserkrankungen eine Meldung an den Unfallversicherungsträger zu er-


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