lehnt in seiner Stellungnahme das vorliegende Bundesgesetz,
mit dem die Gesundheit Österreich GmbH errichtet wird, ab, und zwar mit
Nachdruck! (Bundesrat Mag. Klug: Jawohl!)
Ich erinnere mich: Vor Kurzem hat die damalige Frau
Präsidentin Roth-Halvax zu einer Klausur nach Baden geladen. Da gab es
kleine Gesprächsrunden, und da wurde zumindest in den
Gesprächsrunden, in denen ich vertreten war, darüber gesprochen, was
die eigentlichen Aufgaben des Bundesrates seien und welche Funktion man
eigentlich wahrnehmen sollte. Dabei hat sich meiner Meinung nach
herauskristallisiert, dass der Bundesrat in erster Linie Länderinteressen –
auch parteiübergreifend! – wahrnehmen soll! Das hat sich dort
so ergeben. Es wurde gesagt, man solle nicht immer Parteidisziplin halten
müssen, eigentlich gehe es darum, die Länderinteressen zu vertreten.
Da sollten sich die Ländervertreter auch hier zusammen ... (Bundesrat
Bieringer: Die Worte hör’ ich wohl, allein mir fehlt der
Glaube!)
Das war so, da waren auch Sie dabei! Das war das Substrat so mancher Gesprächsrunde. Wie auch immer: Diese Gesetzesmaterie wäre jetzt ein probates Mittel, die Nagelprobe durchzuführen, ob es von den Kolleginnen und Kollegen ernst gemeint war, parteiübergreifend Länderinteressen wahrzunehmen. Es wäre gar nicht so schwer, denn es gibt eine breite Ablehnungsfront gegen dieses vorliegende Gesetz – wie schon gesagt wurde – von Seiten der Bundesländer Tirol, Vorarlberg, aber auch von anderen namhaften Institutionen wie Ärztekammer, Hauptverband, Arbeiter-, Wirtschaftskammer und so weiter.
Interessanterweise hat heute auch jemand – ich denke, es war der Herr Landeshauptmann – gesagt: Der Gesetzesbeschluss ist der Abschluss eines langen Prozesses. – Und dieser lange Prozess wird hier abgelehnt! Sie lehnen es ab, mit diesen Personen und Institutionen, die sich gegen diese Gesetzentwürfe richten, noch einmal zu sprechen! Sie lehnen das Gespräch ab! Am Ende des Prozesses steht dann der Gesetzesbeschluss. Das passiert hier offensichtlich nicht. Das heißt, da widersprechen Sie sich von Seiten der ÖVP.
Es handelt sich hier tatsächlich um ein recht fragwürdiges Konstrukt. Die Begründungen einer zum Teil vernichtenden Kritik ziehen sich wie ein roter Faden durch die Expertisen im Begutachtungsverfahren. Der Hauptkritikpunkt der Länder ist eben ein dramatisch reduzierter Einfluss der Länder auf das gesamte Gesundheitswesen und seine weitere Entwicklung. Ähnliche Befürchtungen äußern auch Wirtschafts- und Arbeiterkammer. Sie wissen, dass da eine GmbH vorgesehen ist. Dies hat letztlich zur Folge, dass diese Neuinstitution nicht unabhängig, sondern in hohem Maße vom Bund abhängig ist. Da auch bei einer Beteiligung der Länder und der Sozialversicherung durch Kapitalerhöhung zumindest – wie da drinnen steht – 51 Prozent der Gesellschaft im Eigentum des Bundes zu verbleiben haben, hat der Bund die absolute Mehrheit und somit die Entscheidungshoheit.
Es ist schon gesagt worden: Die Frau Ministerin allein wird künftig steuern können, wo es welche Spitalsabteilungen gibt, welche Qualitätskriterien dort vorliegen, welches und wie viel Personal dort arbeiten wird. Das heißt, den Ländern und den Sozialversicherungen würde bei einer Beteiligung ein gleichwertiges Mitspracherecht verwehrt werden.
Darin liegt ein schwer wiegender Stilbruch, der folgenschwere Konsequenzen zum Nachteil der Patientinnen und Patienten in diesem Lande mit sich bringen würde, denn – und das muss ich schon sagen – es stimmt schon, Herr Kollege Mayer, wir haben immer noch ein gutes Gesundheitssystem in Österreich, aber es knirscht schon in sehr vielen Bereichen. Das muss man auch dazusagen!
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite