Bundesrat Stenographisches Protokoll 736. Sitzung / Seite 65

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12.16.366. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. Juni 2006 betreffend ein Abkommen zwi­schen der Republik Österreich und Barbados zur Vermeidung der Doppel­besteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Verständigungsprotokoll (1355 d.B. und 1474 d.B. sowie 7586/BR d.B.)

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Toth. Ich bitte um den Bericht.

Da der Berichterstatter nicht anwesend ist, bitte ich Herrn Bundesrat Mayer in seiner Eigenschaft als stellvertretenden Vorsitzenden um den Bericht.

 


12.17.29

Berichterstatter Edgar Mayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Ich berichte über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Juni 2006 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und Barbados zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Verständigungs­protokoll. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme deshalb sogleich zum Antrag.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2006 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. – Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Da der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist angenommen.

Ich lasse nun über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Einstimmigkeit. Der Antrag ist angenommen.

12.19.247. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungseigentumsgesetz 2002, das Mietrechtsgesetz, das Land­pachtgesetz und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden


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