Bundesrat Stenographisches Protokoll 736. Sitzung / Seite 78

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13.06.37

Berichterstatter Mag. Gerald Klug (Schlusswort): Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Ich begründe mein Schlusswort als Berichterstatter mit der Ergänzung der schriftlich äußerst komprimierten Zusammenfassung des Berichtes zur Wohnrechts­novelle 2006. Ich habe das schon zu Beginn der Debatte bei der Berichterstattung kurz erwähnt und ausdrücklich darauf hingewiesen. Die Ergänzung der schriftlichen Unterlage möchte ich deshalb vornehmen, weil ein Aspekt in dieser politischen Debatte, der sehr wohl im Ausschuss diskutiert wurde, aus meiner Sicht als Bericht­erstatter unterbeleuchtet war.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss (das Glockenzeichen gebend): Herr Kollege Klug, ich bitte Sie, sich darauf zu beschränken, den Sachverhalt, der die Ausschussberatungen referieren soll, wiederzugeben. (Bundesrat Konecny: Ja, das tut er gerade! Hat er ja gesagt!)

 


Berichterstatter Mag. Gerald Klug (fortsetzend): Die Ausschussberatungen haben letztlich zu einem Beschluss geführt, und Teil des Beschlusses sind klarerweise auch der Einspruch und der Inhalt, wo es unter anderem um die Befristung geht. Ich ergänze ohne eigene Wertung des Verhandlungsgegenstandes die Beratungen im Ausschuss im Zusammenhang mit der Befristungsproblematik aus dem Zivilrecht: Das wurde diskutiert, das wurde beraten und das wurde beschlossen, nur finden wir es letztlich im Ausschussbericht nicht!

Sie wissen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir befinden uns im Mietrecht in der allgemeinen Materie ...

 


Vizepräsident Jürgen Weiss (neuerlich das Glockenzeichen gebend): Herr Kollege Klug, was im Ausschussbericht zu lesen oder nicht zu lesen ist, hängt nicht zuletzt vom Berichterstatter ab. (Bundesrat Konecny: Er ergänzt ihn jetzt!)

 


Berichterstatter Mag. Gerald Klug (fortsetzend): Das ist schon richtig, aber es kann sein, dass es Auffassungsunterschiede gibt. Selbstverständlich kommt der schriftliche Bericht in Zusammenarbeit und im Einklang mit dem Vorsitzenden und dem Schrift­führer beziehungsweise dem Berichterstatter zustande, aber es widerspricht der Geschäftsordnung nicht, wenn es im Schlusswort des Berichterstatters eine Ergänzung zum Bericht ohne eigene Wertung gibt. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Nein, ich habe noch keine gemacht, und ich mache auch keine.

Ich bin dem Vertreter des Ministeriums äußerst dankbar für die umfassenden Bera­tungen in diesem Zusammenhang, sie waren sehr aufschlussreich. Im Zivilrecht gibt es an sich zur Problematik Befristung/Unbefristung einen Grundsatz: Wenn in dieser allgemeinen Disziplin die geeignete Handlung in einem befristeten Vertragsverhältnis eines der Partner unterlassen wird, wird – eine klare Regelung! – aus dem befristeten Vertragsverhältnis ein unbefristetes. Und wenn man jetzt über die allgemeine Norm des Zivilrechtes auf die Spezialnorm im Mietrecht geht, dann ist nichts Ungewöhnliches daran, dass man einen Systembruch macht und sagt: Wir regeln das anders! Aber der Systembruch in diesen Spezialdisziplinen wird immer begründet (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Baier) – ich komme gleich dazu –, begründet nämlich zum Schutze des Schwächeren.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn in der besonderen Norm des Mietrechtes, die Spezialdisziplin im Bestandsverhältnis, der Mieter oder der Vermieter belastet wird, dann überlasse ich es den Damen und Herren im Bundesrat, zu beurteilen, ob im Bestandsverhältnis der Mieter oder der Vermieter der Schwächere ist. Jetzt wird eine bewusste Regelung getroffen, die dann zu einer weiteren Befristung führt. Da mir als Berichterstatter keine inhaltliche Wertung zusteht, darf ich es den Damen und Herren des Hauses selbst überlassen, für sich zu entscheiden, wer im Mietverhältnis der


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