ständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Der vorliegende Beschluss ist somit in Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates mit der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Juni 2006 betreffend ein Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 22. Juni 2006
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Militärbefugnisgesetz
geändert wird (760/A und 1552 d.B. sowie 7582/BR d.B. und
7598/BR d.B.)
14. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 22. Juni 2006
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das
Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001,
das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Munitionslagergesetz 2003, das
Militärauszeichnungsgesetz 2002 und das Heeresversorgungsgesetz
geändert werden (Wehrrechtsänderungsgesetz 2006 –
WRÄG 2006) (828/A und 1553 d.B. sowie 7583/BR d.B. und
7599/BR d.B.)
Präsident Gottfried Kneifel: Wir kommen nunmehr zu den Punkten 13 und 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 13 und 14 ist Herr Bundesrat Giefing. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Johann Giefing: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Landesverteidigungsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Juni 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Militärbefugnisgesetz geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Ausfertigung vor.
Ich stelle daher sogleich den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bringe weiters den Bericht des Landesverteidigungsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Juni 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Munitionslagergesetz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002 und das Heeresversorgungsgesetz geändert werden.
Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Ich stelle daher den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Gottfried Kneifel: Danke für die Berichte.
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