Bundesrat Stenographisches Protokoll 736. Sitzung / Seite 91

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Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile es ihm.

 


13.54.02

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Das Militärbefugnisgesetz, das nun gerade hier im Bereich des Rechtsschutzbeauftragten verändert, novelliert wird, ist ein Schritt, auf den wir von Anfang an sowohl beim Sicherheitspolizeigesetz als auch beim Militär­befugnisgesetz gedrängt haben. Aber das Prinzipielle ist nach wie vor die strukturelle Konzeption dieses Rechtsschutzbeauftragten in beiden Gesetzen. Der Grund dafür, dass wir heute zu beiden Gesetzen nein sagen im Gegensatz zu allen anderen hier im Hohen Haus, ist genau diese strukturelle Konzeption des Rechtsschutzbeauftragten. Bei den einschlägigen Regelungen des Militärbefugnisgesetzes zeigt sich auch, dass offensichtlich nach wie vor ein tiefes institutionelles Misstrauen im Bereich der Kontrolle nachrichtlicher Tätigkeiten vorherrscht.

Wir hätten uns tatsächlich gewünscht, dass nicht der Minister einen Rechtsschutz­beauftragten ernennt. Es ist auch nicht der Rechtsschutzbeauftragte des Verteidi­gungs­ministers. Wir wollen auch keinen Rechtsschutzbeauftragten des Innenministers. Wir haben hier eine ganz andere Konstruktion verhandelt, vorgeschlagen, verhandelt, vorgeschlagen, verhandelt. Da kommen wir ganz offensichtlich nicht durch, da haben sich die großen Lager gefunden, dass das der Innenminister und der Verteidigungs­minister machen und dass es dabei eine Zweidrittelmehrheit gibt. Wir hätten diese Funktion dem Parlament gegeben und nicht einem einzelnen Minister. Das ist das, wo wir sagen, diese grundsätzliche Rechtskonstruktion des Rechtsschutzbeauftragten macht uns Sorge. Das passt nicht hinein.

Wir haben diese beiden Gesetze, das Sicherheitspolizeigesetz und auch das Militär­befugnisgesetz, schon in der Vergangenheit kritisiert, und in beiden Fällen mussten Sie auf Grund dessen, was wir auch schon bei der Beschlussfassung gesagt haben, diese Gesetze, durch den Verfassungsgerichtshof bemängelt, korrigieren, korrigieren, korri­gieren. Sie glauben, diese Variante sei jetzt wasserdicht. Wir werden sehen. Möglicher­weise ist auch das wieder zu korrigieren.

Herr Bundesminister! Nur: Hätten Sie von Anfang an diese Mahnungen, die ich auch heute noch sage, trotz Ihrer Novellierung, die Sie jetzt vornehmen, befolgt, dann hätten wir uns viel unnötigen Umweg erspart und bereits frührer diese jetzt schon halbwegs akzeptable Form gehabt.

Trotzdem, es geht um die prinzipielle Konstruktion, und deshalb sagen die Grünen zu beiden Gesetzen nein. (Beifall bei den Grünen. – Bundesrat Bieringer: Nichts Neues! – Bundesrat Schennach: Dein Ja ist auch nichts Neues!)

13.57


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Köberl. Ich erteile es ihm.

 


13.57.22

Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kurz zu den Ausführungen meines Vorredners. Kollege Schennach, Sie haben die grundsätzlichen Überlegungen Ihrer Fraktion zur Bestellung des Rechtsschutz­beauf­tragten dargebracht, und zwar – ich muss Ihnen das Kompliment machen – in sehr sachlicher Weise. Ich habe mir die Ausführungen des Nationalratsabgeordneten Pilz im Nationalrat dazu herausgeholt. Da ist es wesentlich hitziger hergegangen. Er hat sich gewünscht, dass die Grünen in Zukunft mehr Verantwortung bei der militärischen Landesverteidigung Österreichs übernehmen mögen. – Ich warne davor.

 


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