Bundesrat Stenographisches Protokoll 736. Sitzung / Seite 96

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schaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungs­gesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965 und das Richterdienstgesetz geändert werden, liegt Ihnen schriftlich vor. Ich darf mich daher auf die Antragstellung beschränken.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Gottfried Kneifel: Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.14.2516. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. Juni 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1364 d.B. und 1480 d.B. sowie 7593/BR d.B.)

17. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. Juni 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz geändert wird (1392 d.B. und 1481 d.B. sowie 7581/BR d.B. und 7594/BR d.B.)

 


Präsident Gottfried Kneifel: Nun gelangen wir zu den Punkten 16 und 17 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu den Punkten 16 und 17 ist Frau Bundesrätin Blatnik. Ich bitte um die Berichte.

14.15.10

 


Berichterstatterin Ana Blatnik: Herr Präsident! – Gospod president! Herr Staats­sekretär! – Gospod državni sekretar! Der Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über den Beschluss des National­rates vom 22. Juni 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetz geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher komme ich gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Auch der Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsu­menten­schutz über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Juni 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Deswegen komme ich auch hier gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wortmeldungen liegen nicht vor.

 


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