Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht
der Fall.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Juni 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetz geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte,
die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag ist somit angenommen.
Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Juni 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 22. Juni 2006 betreffend
ein Europäisches Übereinkommen über die Entschädigung
für Opfer von Gewalttaten samt Vorbehalt und Erklärung der
Republik Österreich (1445 d.B. und 1478 d.B. sowie
7595/BR d.B.)
Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen nun zum 18. Punkt der Tagesordnung.
Da sowohl die vom Ausschuss gewählte Berichterstatterin als auch die Ausschussvorsitzende verhindert sind, die Berichterstattung vorzunehmen, bestimme ich Frau Bundesrätin Ebner zur Berichterstatterin. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Adelheid Ebner: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Der Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Juni 2006 betreffend ein Europäisches Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten samt Vorbehalt und Erklärung der Republik Österreich liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am
4. Juli 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Gottfried Kneifel: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Hladny. Ich erteile es ihr.
14.20
Bundesrätin Waltraut Hladny (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Europäische Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten wird unter anderem von der Erwägung
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