Bundesrat Stenographisches Protokoll 736. Sitzung / Seite 98

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

geleitet, sich mit der Lage der Opfer vorsätzlicher Gewalttaten, die eine Körperver­letzung oder Gesundheitsschädigung erlitten haben, sowie der unterhaltsberechtigten Hinterbliebenen der infolge solcher Straftaten verstorbenen Opfer zu befassen.

Dieses Übereinkommen berücksichtigt auch Menschen aus so genannten Drittstaaten. Österreich verpflichtet sich gemeinsam mit mittlerweile 20 Staaten des Europarates, die diese Regelung ratifiziert haben, Entschädigungen für Verdienstausfall, Heilbe­hand­lungskosten, Krankenhauskosten, Arztkosten, Bestattungskosten, aber auch, was ganz wichtig ist, Unterhaltskosten für Hinterbliebene zu leisten.

Als Voraussetzung muss gegeben sein, dass die Straftat auf österreichischem Hoheitsgebiet, in einem österreichischen Flugzeug oder auf einem österreichischen Schiff begangen worden ist. Meine Damen und Herren, mir ist es sehr wichtig zu erwähnen, dass ein Entschädigungsanspruch auch dann gegeben ist, wenn der Täter – egal, aus welchen Gründen – nicht verfolgt oder bestraft werden kann.

Ziel des Europarates ist, eine engere Verbindung zwischen seinen Mitgliedern herbei­zuführen. Diese Zusammenarbeit ist beim Thema Menschenhandel besonders wichtig. Laut Schätzungen der UNO werden weltweit zwischen 700 000 und 2 Millionen Mädchen und Frauen verschleppt und zur Prostitution gezwungen.

Frauenhandel wurde mittlerweile ein kriminellerer Akt als Drogen- oder Waffenhandel. Frauenhandel bringt weltweit 13 Milliarden US-Dollar ein – 13 Milliarden aus Sklaverei erpresst, denn Frauenkörper kann man mehrmals verkaufen, Drogen und Waffen in der Regel nur einmal.

Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Ende Juni ging die österreichische EU-Präsi­dentschaft zu Ende. Europaparlamentarierinnen haben sich über Parteigrenzen hinweg zusammengetan und in einer Pressekonferenz Maßnahmen gegen Frauen­handel gefordert. Es wurde vom EU-Parlament ein Internationaler Tag gegen Frauenhandel verabschiedet. Aus Österreich gab es keine Stimme der Frauen­ministerin zu diesem so überaus wichtigen Thema.

Meine Damen und Herren! Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind davon überzeugt, dass Opfer von Gewalttaten einer besonderen Aufmerksamkeit und Betreuung bedürfen. Es gibt sehr viele Gründe – einige konnte ich aufzählen –, um diesem Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten die Zustimmung zu erteilen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ, den Grünen sowie des Bundesrates Mitterer.)

14.23


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Wolfinger. Ich erteile es ihm.

 


14.23.16

Bundesrat Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat schon sehr vieles vorweggenommen, was in diesem Übereinkommen steht. Ich möchte trotzdem kurz noch einmal auf den Inhalt dieses Übereinkommens eingehen.

Das Europäische Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten erfüllt zahlreiche wesentliche Grundsätze, wobei die im Übereinkommen angeführten Entschädigungsleistungen schon in der Stammfassung des Verbrechensopfergesetzes seit Jahrzehnten vorgesehen waren. Das österreichische Verbrechensopfergesetz geht aber über dieses Übereinkommen weit hinaus, da darin alle Drittstaatenangehörigen aufgenommen sind – und nicht nur jene, die aus den Staaten des Europarates kom­men.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite