15.22
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Kritzinger – diesmal stimmt’s – und Herr Kollege Mayer, ich weiß nicht: Waren Sie nicht im Ausschuss? Ich kann mich erinnern, ich habe gefragt: Wozu die Änderung des Brenner Basistunnel-Gesetzes? Und die Antwort war: Es geht darum, dass wir die ÖBB-Infrastruktur Bau AG und die ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG in die Gesellschaft mit hineinnehmen wollen, damit sie uns in der Leistungserstellung bei der Planung unterstützen.
Da frage ich mich: Was würde die Unterstützung jetzt verhindern? Wenn es wirklich nur darum geht, dass sie da mitarbeiten und ihre Weisheiten einbringen können, braucht man sie doch nicht in die Gesellschaft mit hineinzunehmen. Ich befürchte vielmehr, dass es doch irgendwann einmal dazu kommen wird, dass die ÖBB-Infrastruktur Bau AG und die ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG auch bezahlen sollen für den Brenner-Basistunnel, und zwar auf Kosten aller anderen Bahnfahrer.
Ich habe prinzipiell nichts gegen dieses Projekt an sich, wenn es nebenbei läuft. Aber ich sehe eigentlich nicht ein, dass alle Mittel für den Schienenbau, oder zumindest ein sehr großer Teil dieser Mittel, derzeit in diesen Brenner-Basistunnel laufen sollen.
Herr Kollege Kritzinger hat gesagt, die Autobahn müsste dreispurig ausgebaut werden, und das wäre ein Umweltrisiko. – Ich bin ganz Ihrer Meinung. Bei uns in Korneuburg ist die Autobahn schon dreispurig ausgebaut worden. Es hat nicht einmal ein UVP-Verfahren dazu gegeben, denn es ist ja „kein Umweltrisiko“. – Das war selbiges Ministerium! Offenbar gibt es da also zwei verschiedene Maßstäbe.
Wie gesagt: Prinzipiell ist es schon wichtig, dass man den Verkehr von der Straße auf die Schiene bekommt – auch im Fall des Brenners –, es gibt aber Studien, dass das auch auf eine andere Art und Weise möglich wäre. Und es gibt vor allem Studien, die besagen, dass das nur dann möglich ist, wenn weiter gehende Maßnahmen gesetzt werden. Wenn nur der Tunnel allein gebaut wird und sonst nichts passiert, wird sich an dem Verkehr auf der Straße nichts ändern – leider.
Aber jetzt zum eigentlichen Inhalt des Gesetzes, denn die Änderung des Brenner Basistunnel-Gesetzes, auf die Sie offenbar das Hauptaugenmerk legen, ist in Wirklichkeit, vom Text her, ja nur eine ganz kleine Änderung.
Im Prinzip geht es um die Umsetzung der Sicherheitsrichtlinie der EU. Im Ausschuss wurde uns gesagt, dass alle Richtlinien umgesetzt wurden, dass vielleicht nicht alles perfekt umgesetzt wurde, aber dass alles umgesetzt wurde. Dann frage ich mich schon: Wie kann es dann dazu kommen, dass es laut diesem Gesetz bei uns keine zur Kontrolle fähige Sicherheitsbehörde geben soll? Ich denke mir, die Sicherheit zu überprüfen, das gehört auch zu den Sicherheitsstandards dazu – und wenn ich dazu keine Behörde habe, wird es wahrscheinlich schwierig werden.
Es gibt Verfahrensänderungen, die in erster Linie den Gutachtern nützen, die den Schienenunternehmen viel Geld kosten werden, aber für die Bahnkunden nicht wirklich Verbesserungen mit sich bringen könnten.
Es gibt des Weiteren wieder, wie gehabt – oder wie schon sehr häufig gehabt –, eine Vorgangsweise bei diesem Gesetzesbeschluss, die für sich spricht, nämlich bezüglich der Überlegtheit dieses Gesetzes. Es ist nämlich direkt in der Nationalratssitzung ein Abänderungsantrag eingebracht worden. In diesem Abänderungsantrag wurde eine ganze Menge von Dingen halb repariert, halb nicht repariert; Übergangsregelungen und Fristerstreckungen wurden dazugeflickt, und letztlich ist das Ganze ein Flickwerk geblieben.
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