Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 22

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tatsächlich auch einen Vorteil aus der Gruppenbesteuerung – ich glaube, vom Aufkom­mensentfall her absolut gerechtfertigt, wenn man sieht, welchen Vorteil für den Wirtschafts- und Arbeitsstandort dieser Teil der Steuerreform bringt.

 


Präsident Gottfried Kneifel: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Diesner-Wais zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Minister! Wie hat sich die Umsatzsteuer in den Jahren 2000 inklusive 2005 entwickelt und wie sah im Vergleich dazu die Konsumentwicklung aus?

 


Präsident Gottfried Kneifel: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrte Frau Bundes­rätin, die Umsatzsteuer ist in dem von Ihnen angesprochenen Zeitraum um 13 Prozent angestiegen, der Privatkonsum ist im gleichen Zeitraum um 14 Prozent angestiegen. Das heißt, das Umsatzsteueraufkommen ist fast im Ausmaß des Privatkonsums ange­stiegen, aber leider nicht im gleichen Ausmaß. Das ist auch der Grund dafür, warum wir versucht haben, von Seiten des Finanzministeriums in den letzten Jahren spezi­fische Schwerpunkte im Bereich der Betrugsbekämpfung, gerade im Hinblick auf die Umsatzsteuer, zu setzen – ich habe bereits die Regelung des Reverse Charge erwähnt –, damit wir den Umsatzsteuerbetrug wirkungsvoll bekämpfen können.

Das heißt, die Tatsache, dass der Konsum um 14 Prozent angestiegen ist, ist natürlich zu begrüßen, weil es doch auch zeigt, dass den Menschen mehr in der Brieftasche geblieben ist, dass sich die Steuerreform offensichtlich auch beim Privatkonsum gut ausgewirkt hat. Wir wissen, man braucht Privatkonsum, man braucht Investitionen, damit sich die Wirtschaft dreht und damit wir auch hohe Wachstumsraten haben, die wichtig sind bei einer Reduktion der Beschäftigung.

Ich bin auch froh darüber, dass uns die Wende auf dem Arbeitsmarkt heuer erstmals gelungen ist, nachdem wir viele Jahre mit Konjunkturbelebungspaketen und Attraktivie­run­gen für die Wirtschaft darauf hingearbeitet haben. Ich glaube, in Summe ein schöner Erfolg für unsere Wirtschafts- und Finanzpolitik. (Beifall bei der ÖVP sowie Beifall der Bundesräte Mitterer und Ing. Kampl.)

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen nunmehr zur 4. Anfrage, 1529/M.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Kaltenbacher, seine Frage zu verlesen.

 


Bundesrat Günther Kaltenbacher (SPÖ, Steiermark): Herr Minister, meine Frage lautet:

1529/M-BR/2006

„Wie war der genaue Aktenlauf im Finanzministerium vom Einlangen bis zur Ablage des Berichtes der Nationalbank über die bei der Hypo Alpe-Adria-Bank AG vom 4. September 2001 bis 21. November 2001 durchgeführten Erhebungen gem. § 70 Abs. 1 BWG?“

 


Präsident Gottfried Kneifel: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Herr Bundesrat Kalten­bacher! Am 12. Dezember 2000 hat die gemäß § 71 Bankwesengesetz eingerichtete Expertenkommission beschlossen, dass es im Rahmen des Vor-Ort-Prüfungs­pro­gramms für das Jahr 2001 auch eine Überprüfung der Hypo Alpe-Adria hinsichtlich der Marktrisiken geben soll. Es hat dann am 21. August 2001 einen Umlaufbeschluss der Expertenkommission gegeben. Hier wurde diese Überprüfung um die Themenbereiche Risikomanagement und Großkreditrisken erweitert.

 


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