Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 23

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Das Bundesministerium für Finanzen hat dann mit einem Schreiben vom 22. August 2001 die Oesterreichische Nationalbank gemäß § 70 Abs. 1 Z 3 des Bankwesen­gesetzes mit der Prüfung des Risikomanagements, der Großrisken sowie der Markt­risken der Hypo Alpe-Adria beauftragt. Dieser Prüfungsauftrag wurde vor der Ver­sendung an die Oesterreichische Nationalbank auch meinem Kabinett zur Kenntnis gebracht.

Ich habe persönlich gebeten, am 3. September 2001 den Prüfungsauftrag zu erweitern hinsichtlich Risken, die im Kroatien-Geschäft liegen könnten, soweit diese von Österreich aus prüfbar sind, Kreditrisken allgemein und Risken in Verbindung mit der General Commerce Bank.

In der 78. Sitzung der Expertenkommission am 11. September 2001 sind auch diese Erweiterungsmöglichkeiten angesprochen worden. Mein Ersuchen für diese Überprü­fung vom 3. September wurde in Telefonaten auch der damaligen Vize­gouverneurin  Dr. Tumpel-Gugerell und Direktor Mag. Ittner von der Notenbank weiter­geleitet.

Es hat dann am 4. September 2001 die Notenbankprüfung begonnen. Diese konnte im Jänner 2002 mit der Übermittlung des Prüfberichtes abgeschlossen werden.

Es gibt ein E-Mail vom 8. Jänner 2002, in welchem eine Zwischeninformation der Fachabteilung des Bundesministeriums für Finanzen an mein Kabinett gegangen ist, in dem festgehalten wird, dass der Bericht der Notenbank zwar noch nicht vorliegt, jedoch weder Gefahr in Verzug sei noch eine Gläubigergefährdung bestünde.

Am 24. Jänner 2002 wurde der Prüfbericht von der Notenbank versandt, ging am 28. Jänner 2002 in der Sektionsleitung des BMF ein, wurde am 31. Jänner 2002 an die zuständige Fachabteilung mit der Bitte um Erstellung einer Kurzinformation für mich weitergeleitet.

Der Prüfbericht, der dann von der Fachabteilung analysiert wurde, enthält in der summarischen Darstellung an mich die Aussagen, dass auch seitens der Bank keine wesentlichen Einwände gegen den Bericht erhoben wurden. Die Analyse des Prüfberichts zeigte weiter, dass es weder eine Verletzung der ordnungspolitischen Vorschriften des Bankwesengesetzes durch die Bank noch eine Gläubigergefährdung gegeben hat. Für eine weitergehende aufsichtsbehördliche Maßnahme in Bescheid­form hat es damals daher keine rechtliche Basis gegeben.

 


Präsident Gottfried Kneifel: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Ing. Haller.

 


Bundesrat Ing. Hermann Haller (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Minister! Was sind sozusagen die Kernaussagen dieses Berichtes, insbesondere in der Zusam­menfassung?

 


Präsident Gottfried Kneifel: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Bundesrat, die Kernaussagen des Berichtes darf ich wie folgt wiedergeben:

Es wurden im Rahmen dieser von der Notenbank durchgeführten Prüfung einerseits die Ermittlung des Eigenmittelerfordernisses für das Wertpapierhandelsbuch, andererseits das Kredit- und Beteilungsgeschäft mit Schwerpunkten Insolvenz der „General Partners Gruppe“ sowie Aktivitäten ausländischer Töchter geprüft.

Für den Inlandsbereich kam die Notenbank zu dem Ergebnis, dass zum Prüfungs­zeitpunkt ein angemessen begrenztes Risikoportfolio bestand. Es wurden aber auch einige Problemfelder identifiziert, in denen für die Bank Handlungsbedarf bestanden hat. Da ist es um die Gesamtkonzernsteuerung gegangen, um ein uneinheitliches Rating-System in der Bank, um unzureichende Zielvorgaben im Risikobereich des


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